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Wien (kobinet) „Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte nun ein Urteil, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen. Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß fühlte sich durch diese Barriere diskriminiert, da ihm damit ein gleichwertiger Restaurantbesuch verunmöglicht wurde. Auch seine Ehefrau, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde dadurch benachteiligt“, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. „Das Gericht stellte fest, dass nicht nur der Rollstuhlnutzer, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Angehörige diskriminiert wurde. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben war ebenfalls durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro.“









































