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Barrierefreiheit am Arbeitsplatz endlich umsetzen

Lukas Hernicht am Computer
Lukas Hernicht am Computer
Foto: Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation

MÜNCHEN (kobinet) Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und die Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) fordern von der Staatsregierung konsequentes Handeln. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben stoßen blinde und sehbehinderte Menschen im Berufsleben weiterhin auf digitale Hürden. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und die Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) fordern deshalb, dass Barrierefreiheit in der digitalen Arbeitswelt endlich flächendeckend umgesetzt wird.

„Die Rechtslage ist eindeutig: Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, barrierefreie digitale Arbeitsmittel bereitzustellen, das gilt auf kommunaler wie auf Landesebene“, betont Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB und berichtet weiter: „In der Praxis erleben wir jedoch häufig, dass diese Verpflichtung nicht eingehalten wird – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen.“

Weiter verweist Faltl darauf, das  viele gängige Programme mit Screenreader-Technologien nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Komplexe Bedienoberflächen, fehlende Alternativtexte oder nicht zugängliche Formulare erschweren die tägliche Arbeit oder verhindern sie ganz. Die Folge: qualifizierte Fachkräfte bleiben außen vor, Arbeitgeber verlieren wertvolles Potenzial.

Gerade mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel können sich aus der Sicht dieser Verbände, Verwaltungen und Unternehmen nicht leisten, auf gut ausgebildete, motivierte Menschen zu verzichten. Digitale Barrierefreiheit ist kein zusätzlicher Aufwand, sondern Voraussetzung für eine inklusive und zukunftsfähige Arbeitswelt. Wer Arbeitsplätze konsequent barrierefrei gestaltet, stärkt nicht nur die Teilhabe, sondern auch die eigene Innovations- und Leistungsfähigkeit.

BBSB und VKIB appellieren deshalb an die Bayerische Staatsregierung:

  • Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit konsequent umzusetzen: Der Freistaat Bayern, seine Behörden, Kommunen und öffentlich-rechtlichen Institutionen müssen digitale Arbeitsmittel zugänglich gestalten – wie es das Gesetz vorsieht.
  • Die Beschaffung muss neu ausgerichtet werden: Künftig darf nur noch Software beschafft werden, die barrierefrei ist – und zwar auf allen Ebenen der Verwaltung.
  • Alle technische Standards zu nutzen: Die bestehenden Normen und technischen Lösungen müssen verbindlich und praxisnah angewendet werden.