Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das war am 6. August 2025.
Das Gesetz heißt: Gesetz zur Stabilisierung des Renten-Niveaus.
Stabilisierung bedeutet: Etwas bleibt gleich.
Es wird nicht schlechter.
Renten-Niveau bedeutet: Wie viel Rente man bekommt.
Man vergleicht die Rente mit dem Lohn.
Es geht um die Rente.
Es geht auch um Kinder-Erziehungs-Zeiten.
Das neue Gesetz hat 3 wichtige Punkte.
Diese Punkte standen im Koalitions-Vertrag.
Koalitions-Vertrag bedeutet: Ein Vertrag zwischen Parteien.
Dort stehen die Regeln für ihre Arbeit.
Der Koalitions-Vertrag ist zwischen den Regierungs-Parteien.
Die 3 Punkte sind:
1. Die Rente bleibt bei 48 Prozent bis 2031
2. Mütter und Väter bekommen gleiche Renten-Punkte
Renten-Punkte sind wie Sport-Punkte.
Wer viel arbeitet: Bekommt viele Punkte.
Mehr Punkte bedeuten: Mehr Rente später.
3. Ältere Menschen können leichter wieder arbeiten
Die Arbeits-Ministerin Bärbel Bas sagt:
Das neue Gesetz ist gut für alle Menschen.
Junge Menschen haben Vorteile.
Alte Menschen auch.
Eltern bekommen mehr Gerechtigkeit.
Halte-Linie für das Renten-Niveau
Das Renten-Niveau bleibt bei 48 Prozent.
Das gilt bis zum 1. Juli 2031.
Ohne dieses Gesetz würde das Renten-Niveau sinken.
Es würde auf 47 Prozent sinken.
Mit dem neuen Gesetz steigen die Renten.
Sie steigen so stark wie die Löhne.
Das ist gut für alle Rentner.
Das ist auch gut für alle Rentnerinnen.
Ein Beispiel:
Eine Rente von 1.500 Euro wird um 35 Euro höher.
Das sind 420 Euro mehr im Jahr.
Auch nach 2031 bleibt die Rente höher.
Mütter-Rente 3
Eltern bekommen Renten-Punkte für die Kinder-Erziehung.
Bisher war das ungerecht.
Kinder vor 1992 bekamen weniger Punkte.
Das ändert sich jetzt.
Alle Kinder bekommen gleich viele Punkte.
Das sind 3 Jahre Kinder-Erziehungs-Zeit.
Die neue Regel gilt ab 1. Januar 2027.
Die Auszahlung beginnt ab 1. Januar 2028.
Bezahlung der Maßnahmen
Die neuen Leistungen kosten Geld.
Der Bund bezahlt das Geld.
Es kommt aus Steuer-Mitteln.
Steuer-Mittel bedeutet: Geld vom Staat.
Alle Menschen zahlen Steuern.
Der Staat sammelt dieses Geld.
Die Beiträge zur Renten-Versicherung steigen nicht.
Renten-Versicherung bedeutet: Eine Versicherung für das Alter.
Menschen zahlen jeden Monat Geld ein.
Wenn sie alt sind: Sie bekommen jeden Monat Geld zurück.
Für die Kinder-Erziehungs-Zeiten zahlt der Bund 5 Milliarden Euro pro Jahr.
Für die Halte-Linie zahlt der Bund ab 2029.
Halte-Linie bedeutet: Eine Grenze für die Rente.
Die Rente darf nicht unter diese Grenze fallen.
Das sind erst 3,6 Milliarden Euro.
2030 sind es 9,3 Milliarden Euro.
2031 sind es 11 Milliarden Euro.
Anschluss-Verbot
Ältere Menschen können jetzt leichter arbeiten.
Das Anschluss-Verbot wird aufgehoben.
Anschluss-Verbot bedeutet: Man darf nicht beim alten Arbeit-Geber arbeiten.
Das war eine Regel für Rentner.
Das gilt für Menschen über 67 Jahre.
Bisher war es schwer zum alten Arbeit-Geber zurück-zu-kehren.
Das ändert sich jetzt.
Ältere Menschen können befristete Verträge bekommen.
Auch beim alten Arbeit-Geber.
Weitere Regeln
Die Renten-Versicherung muss mehr Geld zurück-legen.
Bisher waren es 0,2 Monats-Ausgaben.
Monats-Ausgaben bedeutet: Das Geld für einen Monat.
Zum Beispiel für Renten und Verwaltung.
Jetzt sind es 0,3 Monats-Ausgaben.
Das macht die Renten-Versicherung sicherer.
Die Regeln für Bundes-Zuschüsse werden einfacher.
Bundes-Zuschüsse bedeutet: Geld-Hilfe vom Staat.
Der Staat gibt extra Geld.
Das Geld muss man nicht zurück-zahlen.
Sie werden auch klarer gemacht.

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt, wie es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
„Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht. Mit der Verlängerung der Haltelinie sorgen wir dafür, dass die Rentenentwicklung weiter der Lohnentwicklung folgt – und sichern zugleich ein dauerhaft höheres Rentenniveau, auch über 2031 hinaus. Davon profitieren besonders die Jüngeren, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten. Damit setzt die Regierung ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit. Gleichzeitig sorgen wir mit der Vollendung der Mütterrente für mehr Fairness: Wer Kinder erzogen hat und unserer Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist außerdem klar: Wer auch nach der Rente weiterarbeiten will, sollte es können – unkompliziert und ohne Hürden. Deshalb heben wir das Anschlussverbot auf. Damit erleichtern wir den Wiedereinstieg mit einem befristeten Vertrag – auch beim früheren Arbeitgeber, der für viele die ‚erste Adresse‘ bleibt“, erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas. Im Einzelnen bedeuten diese vom Kabinett beschlossenen Regelungen nach Informationen des BMAS:
Haltelinie für das Rentenniveau
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt. Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Auch wenn das Niveau nach 2031 aufgrund der dann wieder wirksam werdenden Dämpfungsfaktoren sinkt, bleibt dieser Unterschied dauerhaft erhalten. Das heißt, dass das Rentenniveau auch in den Jahren nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher bleibt als ohne die Reform. Damit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und erst später in Rente gehen.
Mütterrente III
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet. Die sog. Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Mehraufwendungen aufgrund der Verlängerung der Haltelinie und der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten werden aus Steuermitteln ausgeglichen. Diese zusätzlichen Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung verhindern, dass diese Maßnahmen einen grundsätzlichen Einfluss auf den Beitragssatz haben. Für die Kindererziehungszeiten leistet der Bund jährlich rund 5 Milliarden Euro. Die Erstattungen für die Haltelinie durch den Bund fallen laut den aktuellen Schätzungen erst 2029 mit zunächst rund 3,6 Milliarden Euro an. Sie steigen 2030 auf rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 auf rund 11 Milliarden Euro.
Anschlussverbot
Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern. Das geltende Recht bietet bereits mehrere Möglichkeiten für eine (Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne Weiteres möglich. Allein die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Grund dafür ist das Anschlussverbot. Dies soll geändert werden, um eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher zu machen.
Weitere Regelungen zur Rentenversicherung
Mit diesem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt, wie es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
„Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht. Mit der Verlängerung der Haltelinie sorgen wir dafür, dass die Rentenentwicklung weiter der Lohnentwicklung folgt – und sichern zugleich ein dauerhaft höheres Rentenniveau, auch über 2031 hinaus. Davon profitieren besonders die Jüngeren, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten. Damit setzt die Regierung ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit. Gleichzeitig sorgen wir mit der Vollendung der Mütterrente für mehr Fairness: Wer Kinder erzogen hat und unserer Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist außerdem klar: Wer auch nach der Rente weiterarbeiten will, sollte es können – unkompliziert und ohne Hürden. Deshalb heben wir das Anschlussverbot auf. Damit erleichtern wir den Wiedereinstieg mit einem befristeten Vertrag – auch beim früheren Arbeitgeber, der für viele die ‚erste Adresse‘ bleibt“, erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas. Im Einzelnen bedeuten diese vom Kabinett beschlossenen Regelungen nach Informationen des BMAS:
Haltelinie für das Rentenniveau
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt. Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Auch wenn das Niveau nach 2031 aufgrund der dann wieder wirksam werdenden Dämpfungsfaktoren sinkt, bleibt dieser Unterschied dauerhaft erhalten. Das heißt, dass das Rentenniveau auch in den Jahren nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher bleibt als ohne die Reform. Damit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und erst später in Rente gehen.
Mütterrente III
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet. Die sog. Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Mehraufwendungen aufgrund der Verlängerung der Haltelinie und der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten werden aus Steuermitteln ausgeglichen. Diese zusätzlichen Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung verhindern, dass diese Maßnahmen einen grundsätzlichen Einfluss auf den Beitragssatz haben. Für die Kindererziehungszeiten leistet der Bund jährlich rund 5 Milliarden Euro. Die Erstattungen für die Haltelinie durch den Bund fallen laut den aktuellen Schätzungen erst 2029 mit zunächst rund 3,6 Milliarden Euro an. Sie steigen 2030 auf rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 auf rund 11 Milliarden Euro.
Anschlussverbot
Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern. Das geltende Recht bietet bereits mehrere Möglichkeiten für eine (Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne Weiteres möglich. Allein die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Grund dafür ist das Anschlussverbot. Dies soll geändert werden, um eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher zu machen.
Weitere Regelungen zur Rentenversicherung
Mit diesem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.




