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BERLIN (kobinet) Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert Nachbesserungen. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und soll mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schaffen.




