Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stellt sich teilweise unübersichtlich dar. Es gibt parallel laufende Prozesse, teilweise in den 16 Bundesländern gleichzeitig. Die Monitoring-Stelle überwacht die Umsetzungsprozesse und macht sich dafür stark, dass die staatlichen Stellen die UN-BRK einhalten“, heißt es auf der Internetseite der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Auf https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/bund-und-laender-im-vergleich#c10482 finden Interessierte zu den Themen „Aktionspläne“, „Behindertengleichstellungsgesetze“, „Wahlrechtsausschlüsse“, „Koalitionsvereinbarungen“ und „Gewaltschutzvorkehrungen in stationären Wohneinrichtungen“ einen Überblick über die jeweiligen Entwicklungen in Bund und Ländern.




