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EUGH-Entscheidung: Eltern behinderter Kinder dürfen nicht vom Arbeitgeber diskriminiert werden

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Luxemburg (kobinet) Wer ein Kind mit Behinderung hat, darf vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden – auch dann nicht, wenn dafür Arbeitszeiten angepasst werden müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Auf diese Entscheidung über eine Klage einer Frau aus Italien macht die tagesschau in einem aktuellen Bericht aufmerksam.

Die Frau aus Italien, die geklagt hatte, ist nach Informationen der tagesschau berufstätig und pflegt gleichzeitig ihr schwerbehindertes Kind. „Das muss jeden Nachmittag medizinisch behandelt werden und braucht dabei die Betreuung seiner Mutter. Deshalb bat die Frau ihren Arbeitgeber, nur vormittags arbeiten zu dürfen. Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Frau wirft ihm vor, sie wegen der Behinderung ihres Kindes zu diskriminieren. Sie werde schlechtergestellt, weil ihr Arbeitgeber nicht berücksichtige, dass sie Mutter eines behinderten Kindes ist“, heißt es u. a. im tagesschau-Bericht.

Link zum tagesschau-Bericht vom 11. September 2025 zur EuGH-Entscheidung