Luxemburg
Eine Frau aus Italien hat ein schwer-behindertes Kind.
Eine Person ist schwer-behindert.
Das bedeutet: Die Person kann viele Dinge nicht so gut.
Zum Beispiel nicht gut laufen oder sehen.
Der Körper oder der Kopf funktioniert anders.
Sie arbeitet in einem Betrieb.
Ihr Kind braucht jeden Nachmittag medizinische Hilfe.
Medizinische Hilfe bedeutet: Hilfe von Ärzten.
Oder Hilfe von Kranken-Schwestern.
Die Personen helfen kranken Menschen.
Sie machen kranke Menschen wieder gesund.
Die Mutter muss bei der Behandlung dabei sein.
Ein Arzt hilft einem kranken Menschen.
Das nennt man Behandlung.
Die Frau fragte ihren Chef.
Sie wollte nur am Vormittag arbeiten.
Der Chef sagte nein.
Die Frau fühlte sich schlecht behandelt.
Sie dachte: Der Chef behandelt mich schlecht.
Das liegt an meinem behinderten Kind.
Die Frau klagte vor Gericht.
Ein Gericht ist ein Ort für Richter.
Sie entscheiden über Recht und Unrecht.
Das Gericht heißt: Europäischer Gerichts-Hof.
Der Europäische Gerichts-Hof ist ein wichtiges Gericht.
Das Gericht ist für ganz Europa da.
Dort arbeiten Richter aus verschiedenen Ländern.
Sie entscheiden über wichtige Fragen.
Das ist das wichtigste Gericht in Europa.
Die Abkürzung ist: EuGH.
Der EuGH hat entschieden.
Das Urteil ist wichtig für alle Eltern.
Ein Urteil ist eine Entscheidung von Richtern.
Die Richter sagen: Das ist richtig oder falsch.
Sie entscheiden über Streit zwischen Menschen.
Das Urteil muss jeder befolgen.
Eltern von behinderten Kindern dürfen nicht schlecht behandelt werden.
Das nennt man: Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Sie haben dann weniger Rechte.
Der Arbeit-Geber muss die Arbeits-Zeiten anpassen.
Der Arbeit-Geber ist der Chef einer Firma.
Er gibt Menschen Arbeit und Geld.
Arbeits-Zeiten bedeutet: Wann eine Person arbeitet.
Zum Beispiel von 8 Uhr bis 16 Uhr.
Oder wie viele Stunden pro Tag.
In Deutschland gibt es Regeln für Arbeits-Zeiten.
Das steht jetzt im Gesetz.
Die tagesschau hat über das Urteil berichtet.
Die tagesschau ist eine Nachrichten-Sendung im Fernsehen.
Link zum tagesschau-Bericht vom 11. September 2025 zur EuGH-Entscheidung
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Luxemburg (kobinet) Wer ein Kind mit Behinderung hat, darf vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden – auch dann nicht, wenn dafür Arbeitszeiten angepasst werden müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Auf diese Entscheidung über eine Klage einer Frau aus Italien macht die tagesschau in einem aktuellen Bericht aufmerksam.
Die Frau aus Italien, die geklagt hatte, ist nach Informationen der tagesschau berufstätig und pflegt gleichzeitig ihr schwerbehindertes Kind. „Das muss jeden Nachmittag medizinisch behandelt werden und braucht dabei die Betreuung seiner Mutter. Deshalb bat die Frau ihren Arbeitgeber, nur vormittags arbeiten zu dürfen. Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Frau wirft ihm vor, sie wegen der Behinderung ihres Kindes zu diskriminieren. Sie werde schlechtergestellt, weil ihr Arbeitgeber nicht berücksichtige, dass sie Mutter eines behinderten Kindes ist“, heißt es u. a. im tagesschau-Bericht.
Link zum tagesschau-Bericht vom 11. September 2025 zur EuGH-Entscheidung

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Luxemburg (kobinet) Wer ein Kind mit Behinderung hat, darf vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden – auch dann nicht, wenn dafür Arbeitszeiten angepasst werden müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Auf diese Entscheidung über eine Klage einer Frau aus Italien macht die tagesschau in einem aktuellen Bericht aufmerksam.
Die Frau aus Italien, die geklagt hatte, ist nach Informationen der tagesschau berufstätig und pflegt gleichzeitig ihr schwerbehindertes Kind. „Das muss jeden Nachmittag medizinisch behandelt werden und braucht dabei die Betreuung seiner Mutter. Deshalb bat die Frau ihren Arbeitgeber, nur vormittags arbeiten zu dürfen. Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Frau wirft ihm vor, sie wegen der Behinderung ihres Kindes zu diskriminieren. Sie werde schlechtergestellt, weil ihr Arbeitgeber nicht berücksichtige, dass sie Mutter eines behinderten Kindes ist“, heißt es u. a. im tagesschau-Bericht.
Link zum tagesschau-Bericht vom 11. September 2025 zur EuGH-Entscheidung




