Berlin (kobinet)
Bei Katastrophen sterben Menschen mit Behinderung öfter.
Katastrophen sind große Unglücke.
Zum Beispiel: Über-schwemmungen oder Erd-beben.
Das Risiko ist 4 mal höher als bei anderen Menschen.
Warum ist das so?
Es gibt viele Gründe dafür.
Menschen mit Behinderung werden oft vergessen.
Die Nach-richten über Katastrophen sind nicht barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Für alle Menschen verständlich.
Alle Menschen können es nutzen.
Deshalb verstehen sie die Warnungen nicht.
Die Hilfs-Stellen sind oft nicht barriere-frei.
Menschen mit Behinderung kommen nicht rein.
Sie bekommen keine wichtigen Sachen zum Über-leben.
Manche Menschen brauchen Hilfe von anderen Personen.
Ihre Wohnungen sind nicht barriere-frei.
Bei Katastrophen können sie nicht schnell weg.
Das sagt die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Monitoring-Stelle bedeutet: Über-wachungs-Stelle.
Sie prüft wichtige Regeln.
Sie schaut: Werden die Regeln ein-gehalten?
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet: Welt-weites Regel-Buch.
Darin stehen Rechte für Menschen mit Behinderung.
Alle Länder sollen diese Rechte beachten.
Sie gehört zum Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Deutsches Institut für Menschen-Rechte bedeutet: Eine wichtige Stelle in Deutschland.
Sie prüft Menschen-Rechte in Deutschland.
Sie berät die Politik.
Heute ist bundes-weiter Warn-Tag.
Bundes-weiter Warn-Tag bedeutet: Ein besonderer Tag im Jahr.
An diesem Tag wird in ganz Deutschland getestet.
Alle Warn-Systeme werden geprüft.
Britta Schlegel leitet die Monitoring-Stelle.
Sie sagt: Die Vor-bereitung auf Katastrophen wird besser.
Aber Menschen mit Behinderung werden noch zu wenig beachtet.
Der Katastrophen-Schutz muss sich ändern.
Katastrophen-Schutz warnt Menschen vor Gefahren.
Das System schützt vor Un-wetter und Feuer.
Bund, Länder und Kommunen müssen Menschen mit Behinderung schützen.
Kommunen bedeutet: Städte und Gemeinden.
Das sind die Orte wo Menschen leben.
Kommunen kümmern sich um viele Sachen vor Ort.
Das muss in den Gesetzen stehen.
Alle Maß-nahmen müssen barriere-frei sein.
Maß-nahmen sind Dinge die man tut.
Man macht sie für ein bestimmtes Ziel.
Zum Beispiel: Mehr Sport machen ist eine Maß-nahme.
Menschen mit Behinderung sollen mit-reden.
Sie sollen auch als Rettungs-Kräfte arbeiten können.
Rettungs-Kräfte helfen Menschen in Not-Fällen.
Sie kommen wenn jemand einen Un-fall hatte.
Zum Beispiel: Feuer-wehr und Kranken-wagen.
Barrieren sind bei Katastrophen besonders schlimm
Gebäude ohne Barriere-Freiheit sind im All-tag schon schwer.
Bei Katastrophen sind sie noch schwerer zu benutzen.
Menschen mit Behinderung brauchen dann noch mehr Hilfe.
Auch andere Menschen brauchen besonderen Schutz.
Zum Beispiel arme Menschen.
Hitze und Kälte sind für sie besonders gefährlich.
Viele Menschen mit Behinderung sind auch arm.
Links zu mehr Informationen
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen
Inklusiv bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Niemand wird aus-geschlossen.
Menschen mit Behinderung gehören auch dazu.

Foto: CopyrightFreePictures In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet) Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind. Dies teilte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des heute stattfindenden bundesweiten Warntags mit.
„Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des bundesweiten Warntags am 11. September. „Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.“
Barrieren wirken im Katastrophenfall doppelt hart
Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung. Neben Menschen mit Behinderungen sollten auch andere marginalisierte Gruppen ausdrücklich in den Gesetzen und Plänen berücksichtigt werden: Hitze- und Kälteperioden sind zum Beispiel für Menschen, die von Armut betroffen sind, besonders gefährlich. Besonders häufig von Armut betroffen sind wiederum Menschen mit Behinderungen.
Links zu weiteren Informationen
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen

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Berlin (kobinet) Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind. Dies teilte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des heute stattfindenden bundesweiten Warntags mit.
„Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des bundesweiten Warntags am 11. September. „Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.“
Barrieren wirken im Katastrophenfall doppelt hart
Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung. Neben Menschen mit Behinderungen sollten auch andere marginalisierte Gruppen ausdrücklich in den Gesetzen und Plänen berücksichtigt werden: Hitze- und Kälteperioden sind zum Beispiel für Menschen, die von Armut betroffen sind, besonders gefährlich. Besonders häufig von Armut betroffen sind wiederum Menschen mit Behinderungen.
Links zu weiteren Informationen
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen




