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Bei Inklusion sparen aber Millionen für neue Förderschulen

Zeichnung eines Jungen mit grünem Schulranzen und einem Mädchen mit langen Zöpfen und rötlichem Schulranzen
Gemeinsam zur Schule
Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

KÖLN (kobinet) Die Behinderten-Selbsthilfe, die Sozialverbände und Elternverbände aus der Schulmitwirkung in Nordrhein-Westfalen fordern die Landesregierung dringend auf, gegen den erstaunlichen Wildwuchs beim Bau zusätzlicher Förderschulen durch die Kommunen vorzugehen. Einer Recherche des Elternvereins mittendrin zufolge arbeiten Städte, Kreise und Landschaftsverbände an der Errichtung von mindestens 30 weiteren Förderschulen.

Dabei hat sich NRW mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention schon 2009 dazu verpflichtet, auf eine inklusive Beschulung hinzuwirken. Stattdessen soll das Sondersystem der ausgrenzenden Förderschulen, an denen junge Menschen mit Behinderung dann „unter sich bleiben“, offenbar auch noch aus- statt abgebaut werden! Selbst die NRW-CDU hatte bisher nur den Erhalt von Förderschulen propagiert, nicht auch noch deren Ausbau. Solche Pläne verstoßen eklatant gegen die Zielrichtung des Schulgesetzes!

Es ist schon bemerkenswert, stellen die Verbände fest, dass die Kommunen, die unisono beklagen, dass sie für eine Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in ihren Schulen kein Geld haben, offenbar keine Probleme damit haben, stattdessen erhebliche Summen in ausgrenzende Förderschulen zu investieren.

Ein eklatantes Negativbeispiel ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der für eine zusätzliche Körperbehindertenschule für 180 Kinder derzeit mit einer Investitionssumme von 97 Millionen Euro zuzüglich Grunderwerbskosten kalkuliert, finanziert aus den Umlagegeldern der klammen Kommunen. Der Schulausschuss des Verbandes hat den Baubeschluss am Montag dieser Woche ohne große Debatte durchgewinkt. Gleichzeitig beklagt der LVR ein zu erwartendes Haushaltsdefizit von 100 Millionen Euro für 2026.

Der Bau von Förderschulen ist nicht alternativlos. Die Verbände fordern deshalb: Die NRW-Landesregierung muss die Kommunen dazu anhalten, dem § 80 des Schulgesetzes nachzukommen. Er verpflichtet die Kommunen zu einer gemeinsamen und inklusiven Schulentwicklungsplanung. Und die Kommunen sollten genau dabei auch Unterstützung bekommen, so hatte es die schwarz-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag eigentlich vereinbart. Stattdessen fehlt es jetzt überall an ausreichenden inklusiven Schulplätzen in guter Qualität, sodass viele Eltern von Kindern mit Behinderung gar keine Alternative haben und diese dann doch an Förderschulen anmelden.