Foto: Irina Tischer
Stuttgart (kobinet) Am 13. November 2025 fand im Landtag von Baden-Württemberg die erste Lesung des Teilhabe-, Pflegequalitätsgesetz (TPQG) statt, durch das Bürokratie abgebaut werden soll. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitwirkung von Heimbewohner*innen stark eingeschränkt werden soll. Der Hauptkritikpunkt der Interessenvertretung behinderter Menschen ist, dass die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Stattdessen sollen Handreichungen erarbeitet werden, die Hinweise geben. Diese Handreichungen sind aber nicht verbindlich. Menschen mit Behinderungen und deren Selbsthilfeverbände sehen darin eine erhebliche Schwächung der Mitwirkungsrechte in Heimen. Bereits in der Verbändeanhörung haben sie davor gewarnt. „Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Stimme. Das Wohnheim ist ihr Zuhause und daher wollen sie mitbestimmen und mitgestalten“, sagen die Vertreter der LAG Selbsthilfe, des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung sowie die LAG AVMB BW. „Wir stimmen zu, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung weiterzuentwickeln. Wir lehnen aber deren ersatzlose Streichung ab.“




