
Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Gehörlosen fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg die Einführung eines Gehörlosengeldes analog zum Blindengeld für Baden-Württemberg. Menschen mit einer Hörbehinderung sind im Alltag und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auf technische Hilfen und Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Dafür entstehen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen, die bisher nur teilweise von Kostenträgern übernommen werden. Die Höhe des Gehörlosengeldes sollte sich am Blindengeld in Baden-Württemberg orientieren, das aktuell für Erwachsene 410 Euro im Monat beträgt, so die Verbände. Laut Landesverband der Gehörlosen (Februar 2025) leben in Baden-Württemberg 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen.










































