Stuttgart / Freiburg (kobinet)
Deutsche Gebärden-Sprache in Deutschland
In Deutschland nutzen 250.000 Menschen die Deutsche Gebärden-Sprache.
Das ist eine Sprache mit den Händen.
Gehör-lose Menschen nutzen diese Sprache.
Gehör-lose Menschen bedeutet: Sie können nicht hören.
Auch schwer-hörige Menschen nutzen sie.
Schwer-hörige Menschen bedeutet: Sie hören sehr schlecht.
Für 80.000 Menschen ist es die Mutter-Sprache.
Mutter-Sprache bedeutet: Sie haben diese Sprache als erste gelernt.
4.000 von diesen Menschen leben in Baden-Württemberg.
Forderung von Vereinen
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg hat eine Forderung.
Paritätischer Wohlfahrts-Verband bedeutet: Das ist ein großer Verein in Deutschland.
Der Verein hilft Menschen in Not.
Viele kleine Hilfs-Gruppen gehören zu diesem Verein.
Der Verein Barriere-freie Kommunikation hat die gleiche Forderung.
Am 23. September ist der Tag der Gebärden-Sprache.
Die beiden Gruppen sagen: Die Deutsche Gebärden-Sprache soll eine Amts-Sprache werden.
Amts-Sprache bedeutet: Die Sprache von Ämtern und Politikern.
Diese Sprache ist oft schwer.
Eine Amts-Sprache nutzen Ämter und Behörden.
Sie soll auch eine Minderheiten-Sprache werden.
Minderheiten-Sprache bedeutet: Das ist eine Sprache von wenigen Menschen.
Diese Menschen leben in einem Land.
Aber die meisten Menschen im Land sprechen eine andere Sprache.
Problem mit Dolmetschern
Heute gibt es Dolmetscher nur in wenigen Bereichen.
Dolmetscher bedeutet: Ein Dolmetscher kann mehrere Sprachen.
Er übersetzt für andere Menschen.
Das sind zum Beispiel: Arzt-Besuche, Ämter, Gerichte und Arbeit.
Auch bei Familien-Feiern gibt es manchmal Dolmetscher.
Aber nicht überall gibt es Dolmetscher.
Das ist ein Problem für gehör-lose Menschen.
Meinung von Heike Händel
Heike Händel arbeitet beim Paritätischen Wohlfahrts-Verband.
Sie sagt: Die Deutsche Gebärden-Sprache ist schon anerkannt.
Das steht im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bedeutet: Ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Es soll ihnen helfen.
Aber der Zugang ist nicht überall sicher.
Deshalb soll sie eine offizielle Sprache werden.
Dann gibt es mehr Schutz für gehör-lose Menschen.
Meinung von Fabian Hatwagner
Fabian Hatwagner ist Vorstands-Vorsitzender vom Verein Barriere-freie Kommunikation.
Vorstands-Vorsitzender bedeutet: Das ist der Chef von einer Gruppe wichtiger Leute.
Diese Gruppe heißt Vorstand.
Der Vorsitzende leitet die Treffen.
Er trifft wichtige Entscheidungen für den Verein.
Er nutzt auch die Gebärden-Sprache.
Er sagt: Gehör-lose Menschen sind überall benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Sie haben weniger Möglichkeiten als andere Menschen.
Sie werden schlechter behandelt.
Aber die Hilfe ist in jedem Bundes-Land anders.
Manche Länder zahlen Gehörlosen-Geld.
Baden-Württemberg zahlt nichts.
Das ist ungerecht.
Meinung von Kresimir Rudic
Kresimir Rudic berät Menschen bei digitaler Teilhabe.
Digitale Teilhabe bedeutet: Alle Menschen können Computer und Internet benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Er arbeitet auch für Barriere-freie Kommunikation.
Er sagt: Gebärden-Sprache ist sehr wichtig für uns.
Sie hilft uns bei der Kommunikation.
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Sie sprechen miteinander oder schreiben.
Wir können dann gleich-berechtigt leben.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand ist wichtiger als andere Menschen.
Aber es gibt immer noch viele Hindernisse in Deutschland.

Foto: public domain
Stuttgart / Freiburg (kobinet) Deutschlandweit verwenden ca. 250.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Dazu gehören neben Gehörlosen auch Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Für rund 80.000 Menschen ist sie die Muttersprache, 4.000 von ihnen leben in Baden-Württemberg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und der Verein Barrierefreie Kommunikation fordern anlässlich des Internationalen Tags der Gebärdensprache, der am 23. September begangen wird, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen.
Als offizielle Sprache sei der Zugang zur Gebärdensprache in allen Lebensbereichen verpflichtend und zuverlässig gewährleistet. Bisher bestehe der rechtliche Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherleistungen lediglich in einzelnen Lebensbereichen wie medizinischer Versorgung, Behördengängen, Gericht und Arbeitsleben sowie bei besonderen Anlässen wie Familienfeiern und Elternabenden, so die Verbände.
„Die Deutsche Gebärdensprache ist zwar als eigenständige Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt, aber der Zugang zu Gebärdensprache ist damit nicht in allen Lebensbereichen gesichert. Deshalb ist es notwendig, sie als offizielle Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen“, sagte Heike Händel, Referentin im Bereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Damit werde zudem die Deutsche Gebärdensprache und die Kultur gehörloser Menschen unter besonderen Schutz gestellt und ihre Anwendung in der Schule, beim Zugang zu Informationen und bei der Kommunikation mit Hörenden gefördert, so Händel.
„Gehörlose sind bundesweit gleich benachteiligt, doch die Unterstützung variiert stark zwischen den Bundesländern. Einige Länder bezahlen Gehörlosen- oder Taubblindengeld, andere nicht, und die Beträge unterscheiden sich erheblich. Baden-Württemberg ist Schlusslicht: Hier gibt es weder Gehörlosengeld noch Taubblindengeld, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention einen Nachteilsausgleich fordert. Für Betroffene ist nicht nachvollziehbar, warum die Regelungen so uneinheitlich sind“, kritisiert Fabian Hatwagner, der ebenfalls die Gebärdensprache zur Kommunikation nutzt und Vorstandsvorsitzender des Vereins Barrierefreie Kommunikation in Freiburg i. Br. ist.
„Die Gebärdensprache ist unser Schlüssel zu gleichberechtigter Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe. Sie ermöglicht uns, Barrieren abzubauen und unsere Lebensqualität deutlich zu verbessern. Dennoch stoßen wir in Deutschland weiterhin auf viele Hürden, obwohl Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist“, erklärt Kresimir Rudic, Berater für digitale Teilhabe von Barrierefreie Kommunikation in Freiburg i. Br.

Foto: public domain
Stuttgart / Freiburg (kobinet) Deutschlandweit verwenden ca. 250.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Dazu gehören neben Gehörlosen auch Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Für rund 80.000 Menschen ist sie die Muttersprache, 4.000 von ihnen leben in Baden-Württemberg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und der Verein Barrierefreie Kommunikation fordern anlässlich des Internationalen Tags der Gebärdensprache, der am 23. September begangen wird, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen.
Als offizielle Sprache sei der Zugang zur Gebärdensprache in allen Lebensbereichen verpflichtend und zuverlässig gewährleistet. Bisher bestehe der rechtliche Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherleistungen lediglich in einzelnen Lebensbereichen wie medizinischer Versorgung, Behördengängen, Gericht und Arbeitsleben sowie bei besonderen Anlässen wie Familienfeiern und Elternabenden, so die Verbände.
„Die Deutsche Gebärdensprache ist zwar als eigenständige Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt, aber der Zugang zu Gebärdensprache ist damit nicht in allen Lebensbereichen gesichert. Deshalb ist es notwendig, sie als offizielle Amts- und Minderheitensprache anzuerkennen“, sagte Heike Händel, Referentin im Bereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Damit werde zudem die Deutsche Gebärdensprache und die Kultur gehörloser Menschen unter besonderen Schutz gestellt und ihre Anwendung in der Schule, beim Zugang zu Informationen und bei der Kommunikation mit Hörenden gefördert, so Händel.
„Gehörlose sind bundesweit gleich benachteiligt, doch die Unterstützung variiert stark zwischen den Bundesländern. Einige Länder bezahlen Gehörlosen- oder Taubblindengeld, andere nicht, und die Beträge unterscheiden sich erheblich. Baden-Württemberg ist Schlusslicht: Hier gibt es weder Gehörlosengeld noch Taubblindengeld, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention einen Nachteilsausgleich fordert. Für Betroffene ist nicht nachvollziehbar, warum die Regelungen so uneinheitlich sind“, kritisiert Fabian Hatwagner, der ebenfalls die Gebärdensprache zur Kommunikation nutzt und Vorstandsvorsitzender des Vereins Barrierefreie Kommunikation in Freiburg i. Br. ist.
„Die Gebärdensprache ist unser Schlüssel zu gleichberechtigter Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe. Sie ermöglicht uns, Barrieren abzubauen und unsere Lebensqualität deutlich zu verbessern. Dennoch stoßen wir in Deutschland weiterhin auf viele Hürden, obwohl Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist“, erklärt Kresimir Rudic, Berater für digitale Teilhabe von Barrierefreie Kommunikation in Freiburg i. Br.




