
Foto: BAG HEP
Weimar (kobinet) Nachdem die Bundesvereinigung Lebenshilfe bei ihrer Mitgliederversammlung am 15. November 2025 in Berlin beschlossen hat, den von ihr bisher verwandten Begriff „geistige Behinderung“ nun in „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu verändern, hat ein weiterer Verband einen Beschluss zur Änderung der kritisierten Begriffe gefasst. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland (BAG HEP) hat auf ihrer Mitgliederversammlung im November 2025 in Weimar einen aus ihrer Sicht wegweisenden Beschluss gefasst: Die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspfleger:in“ soll künftig durch „Teilhabepädagog:in“ ersetzt werden. Auf Platz zwei der Abstimmung folgte der Begriff „Inklusions- und Teilhabepädagog:in“.











































