Hannover (kobinet)
Die Landes-Regierung von Nieder-Sachsen hat einen Bericht veröffentlicht.
Der Bericht heißt: Zwischen-Bericht zum Aktions-Plan Inklusion 2024–2027.
Ein Zwischen-Bericht zeigt: Wie läuft eine Arbeit gerade?
Er kommt vor dem Ende-Bericht.
Ein Aktions-Plan ist eine Liste mit Aufgaben.
Die Liste zeigt: Was muss wann gemacht werden?
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen überall mit.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Der Aktions-Plan hat insgesamt 97 Maßnahmen.
Maßnahmen sind Dinge, die man tut.
Man will damit etwas verändern.
Fast die Hälfte der Maßnahmen wird gerade umgesetzt.
Umgesetzt bedeutet: Aus einem Plan wird etwas Echtes.
Ein Viertel der Maßnahmen ist schon fertig.
Ein weiteres Viertel ist noch geplant.
1 Maßnahme wird nicht mehr weiterverfolgt.
Es fehlt dafür das nötige Geld.
Der Aktions-Plan steht unter dem Motto: Teil Sein.
Viele Ministerien arbeiten dabei zusammen.
Ein Ministerium ist eine Behörde.
Die Behörde kümmert sich um bestimmte Aufgaben für alle Menschen.
Der Plan umfasst viele Lebens-Bereiche.
Zum Beispiel: Mobilität, Bildung und Digitalisierung.
Mobilität bedeutet: Du kannst dich fortbewegen.
Zum Beispiel mit dem Bus oder dem Fahrrad.
Digitalisierung bedeutet: Dinge mit dem Computer machen.
Nicht mehr mit Papier arbeiten.
Sozial-Minister Dr. Andreas Philippi sagt dazu:
Das ist ein sehr guter Start.
Schon ein Viertel der Aufgaben ist geschafft.
Bis 2027 soll sich vieles verbessern.
Das gilt für alle Menschen in Nieder-Sachsen.
Annetraud Grote begleitet den Plan genau.
Sie ist die Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Eine Landes-Beauftragte kümmert sich um wichtige Aufgaben im Bundes-Land.
Das Land gibt ihr diese Aufgabe.
Sie sagt: Pläne allein reichen nicht.
Die Ergebnisse müssen regelmäßig geprüft werden.
Der Bericht zeigt, was schon getan wurde.
Er zeigt auch, was noch fehlt.
Es gibt wichtige Ziele, die schon erreicht wurden.
Hier sind einige Beispiele:
Bereich Mitmachen und Ehren-Amt:
Ehren-Amt bedeutet: Man hilft anderen Menschen.
Dafür bekommt man kein Geld.
Menschen mit Behinderungen können sich freiwillig engagieren.
Freiwillig engagieren bedeutet: Helfen ohne Bezahlung.
Dafür gibt es einen Assistenz-Leistungs-Fonds.
Ein Assistenz-Leistungs-Fonds ist ein Geld-Topf.
Aus diesem Geld-Topf bekommen Menschen mit Behinderung Hilfe bezahlt.
Dieser Fonds gibt Geld für Unterstützung.
Der Fonds läuft jetzt bis 2032.
Jetzt können noch mehr Menschen diesen Fonds nutzen.
Zum Beispiel: Behinderten-Beauftragte in Städten und Dörfern.
Eine Stadt oder ein Dorf nennt man auch Kommune.
Hier kümmern sich Menschen um Straßen, Schulen und Parks.
Auch Mitglieder von Behinderten-Beiräten können Geld bekommen.
Behinderten-Beiräte sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Sie beraten andere Menschen und helfen bei Entscheidungen.
Bereich Mobilität:
Am 10. Juli 2025 gab es einen Förder-Aufruf.
Ein Förder-Aufruf bedeutet: Es gibt Geld für bestimmte Projekte.
Menschen können sich bewerben und dieses Geld bekommen.
Es geht um Toiletten für alle Menschen.
Gemeinnützige Einrichtungen können 7.500 Euro beantragen.
Gemeinnützige Einrichtungen helfen anderen Menschen.
Sie arbeiten nicht für Gewinn, sondern für das Wohl aller.
Das Geld ist für barrierefreie WC-Anlagen.
Barrierefrei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Bereich Gesundheit:
Das Land hat 63 Arzt-Praxen unterstützt.
Die Praxen wurden barrierefrei gemacht.
Zum Beispiel: höhenverstellbare Liegen und automatische Türen.
Auch barrierefreie WCs und Rampen wurden gebaut.
Bereich Digitalisierung:
Mitarbeitende in Presse-Stellen wurden geschult.
Presse-Stellen geben Informationen an Zeitungen und Radio weiter.
Sie erklären, was eine Organisation tut.
Die Schulung war über Barriere-Freiheit in Sozialen Medien.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Soziale Medien sind zum Beispiel Facebook oder Instagram.
Den ganzen Bericht gibt es jetzt online.
Du findest ihn auf der Webseite des Sozial-Ministeriums Nieder-Sachsen:
Aktions-Plan Inklusion 2024–2027
Die Ministerien haben bis 2027 Zeit für die Umsetzung.
Umsetzung bedeutet: Aus Ideen werden echte Ergebnisse.
Jedes Jahr zum 1. September wird der Fortschritt geprüft.
Fortschritt bedeutet: Etwas wird besser.
Etwas geht voran.
Die Berichte sind barrierefrei und für alle zugänglich.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Hannover (kobinet) Die niedersächsische Landesregierung hat den ersten Zwischenbericht zum Aktionsplan Inklusion 2024-2027 veröffentlicht. Dieser dokumentiert zum Stichtag 01.09.2025 den Umsetzungsfortschritt der insgesamt 97 Maßnahmen zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Knapp die Hälfte der 97 Maßnahmen befindet sich aktuell in der Umsetzung, ein Viertel ist bereits umgesetzt und ein weiteres Viertel der Maßnahmen sind geplant bzw. (noch) nicht umgesetzt. Eine Maßnahme wird mangels Ressourcen nicht weiterverfolgt, heißt es vonseiten des niedersächsischen Sozialministeriums.
Der Aktionsplan Inklusion, der unter dem Motto „Teil Sein“ steht, bündelt Projekte von verschiedenen Ministerien aus allen Lebensbereichen von Mobilität über Bildung bis hin zur Digitalisierung. Das Land unterstreicht damit seine Rolle als Vorreiter für eine inklusive Gesellschaft. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betonte: „Dies ist ein sehr erfolgreicher Start und eine erfreuliche Bilanz. Dass bereits ein Viertel unserer Aufgaben erreicht ist, zeigt wie ernst wir den Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft nehmen. Unser Ziel bleibt es, bis 2027 spürbare Verbesserungen für alle Menschen in Niedersachsen zu schaffen.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, begleitet die Umsetzung engmaschig und ergänzte: „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Pläne schmieden, sondern deren Ergebnisse auch regelmäßig überprüfen. Der Zwischenbericht gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten das Land Niedersachsen bereits für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unternommen hat, aber auch, was noch bis 2027 in Angriff genommen und in welchen Bereichen nachgesteuert werden muss.“
Folgende Meilensteine wurden nach Informationen des niedersächsischen Sozialministeriums unter anderem erreicht:
- Partizipation: Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab 01.01.2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde u.a. der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch nunmehr auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können.
- Mobilität: Am 10.07.2025 wurde ein Förderaufruf zur „Toilette für alle“ veröffentlicht. Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts können seitdem einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
- Gesundheit: Das Land hat die Barrierefreiheit in 63 hausärztlichen Bestandspraxen gefördert. So konnten beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsliegen, automatische Türen, barrierefreie WC-Anlagen, behindertengerechte Parkplätze sowie Rampen und Treppenlifte angeschafft werden.
- Digitalisierung: Mitarbeitende in den Pressestellen der obersten Landesbehörden wurden zur Barrierefreiheit in den Sozialen Medien geschult und sind für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.
Der vollständige Zwischenbericht ist ab sofort auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verfügbar. Bis zum Jahr 2027 haben die Ministerien Zeit, die Maßnahmen aus dem Plan umzusetzen. Der Umsetzungsfortschritt wird alle zwölf Monate (jeweils zum Stichtag 01.09.) gemessen und in Form von barrierefreien Berichten veröffentlicht.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Hannover (kobinet) Die niedersächsische Landesregierung hat den ersten Zwischenbericht zum Aktionsplan Inklusion 2024-2027 veröffentlicht. Dieser dokumentiert zum Stichtag 01.09.2025 den Umsetzungsfortschritt der insgesamt 97 Maßnahmen zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Knapp die Hälfte der 97 Maßnahmen befindet sich aktuell in der Umsetzung, ein Viertel ist bereits umgesetzt und ein weiteres Viertel der Maßnahmen sind geplant bzw. (noch) nicht umgesetzt. Eine Maßnahme wird mangels Ressourcen nicht weiterverfolgt, heißt es vonseiten des niedersächsischen Sozialministeriums.
Der Aktionsplan Inklusion, der unter dem Motto „Teil Sein“ steht, bündelt Projekte von verschiedenen Ministerien aus allen Lebensbereichen von Mobilität über Bildung bis hin zur Digitalisierung. Das Land unterstreicht damit seine Rolle als Vorreiter für eine inklusive Gesellschaft. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betonte: „Dies ist ein sehr erfolgreicher Start und eine erfreuliche Bilanz. Dass bereits ein Viertel unserer Aufgaben erreicht ist, zeigt wie ernst wir den Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft nehmen. Unser Ziel bleibt es, bis 2027 spürbare Verbesserungen für alle Menschen in Niedersachsen zu schaffen.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, begleitet die Umsetzung engmaschig und ergänzte: „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Pläne schmieden, sondern deren Ergebnisse auch regelmäßig überprüfen. Der Zwischenbericht gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten das Land Niedersachsen bereits für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unternommen hat, aber auch, was noch bis 2027 in Angriff genommen und in welchen Bereichen nachgesteuert werden muss.“
Folgende Meilensteine wurden nach Informationen des niedersächsischen Sozialministeriums unter anderem erreicht:
- Partizipation: Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab 01.01.2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde u.a. der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch nunmehr auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können.
- Mobilität: Am 10.07.2025 wurde ein Förderaufruf zur „Toilette für alle“ veröffentlicht. Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts können seitdem einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
- Gesundheit: Das Land hat die Barrierefreiheit in 63 hausärztlichen Bestandspraxen gefördert. So konnten beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsliegen, automatische Türen, barrierefreie WC-Anlagen, behindertengerechte Parkplätze sowie Rampen und Treppenlifte angeschafft werden.
- Digitalisierung: Mitarbeitende in den Pressestellen der obersten Landesbehörden wurden zur Barrierefreiheit in den Sozialen Medien geschult und sind für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.
Der vollständige Zwischenbericht ist ab sofort auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verfügbar. Bis zum Jahr 2027 haben die Ministerien Zeit, die Maßnahmen aus dem Plan umzusetzen. Der Umsetzungsfortschritt wird alle zwölf Monate (jeweils zum Stichtag 01.09.) gemessen und in Form von barrierefreien Berichten veröffentlicht.




