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Segregation jetzt beenden: Für EU-Haushalt zur Unterstützung des Selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen

EU Fahne
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Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

Brüssel (kobinet) Bis Ende 2027 werden die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament über den nächsten 7-jährigen EU-Haushalt entscheiden, der möglicherweise über ein Budget von 1,98 Milliarden Euro für Maßnahmen für behinderte Menschen verfügen wird. Das Ergebnis dieses Prozesses wird bestimmen, wie fast 2 Milliarden Euro investiert werden — und ob dieses Geld Segregation oder selbstbestimmtes Leben unterstützt. Dies teilt das Europäische Netzwerk für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ENIL) mit, das Forderungen zum Haushalt formuliert hat. ENIL fordert dabei: "Segregation jetzt beenden! Für einen EU-Haushalt zur Unterstützung des Selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen.

EU-Gelder werden bisher häufig für Institutionen eingesetzt

ENIL überwacht regelmäßig die Einhaltung der Grundrechte im Rahmen des EU-Haushalts. In den letzten beiden Förderperioden hat die Europäische Union demnach mindestens 105,54 Millionen Euro für den Bau oder die Renovierung von 23 Institutionen ausgegeben.

Zum Beispiel:

  • In Ungarn wurden 61,7 Millionen Euro für 35 Gruppenwohnhäuser an verschiedenen Standorten im ganzen Land ausgegeben.
  • In Polen wurden 4,31 Millionen Euro für den Bau und die Ausstattung des Wohn- und Pflegekomplexes „Romanów Senior Citizens‘ Home“ mit 59 Apartments bereitgestellt.
  • In Bulgarien wurden 3,57 Millionen Euro für den Bau von Infrastruktur, die Bereitstellung von Ausstattung und die Einrichtung von 14 Zentren für stationäre Gesundheits- und Sozialdienste für Kinder ausgegeben.

Dies sind nach Informationen von ENIL keine Einzelfälle, sondern Teil eines umfassenderen Musters. „Die Unterbringung einer behinderten Person in einer Institution stellt eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte dar und verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Eines der wichtigsten Ziele unserer politischen Arbeit ist es, EU-Ausgaben für Institutionen zu beenden“, heißt es von ENIL.

EU-Gelder für Dienstleistungen zum Selbstbestimmten Leben

EU-Mittel können jedoch selbstbestimmtes Leben ermöglichen, wenn sie richtig eingesetzt werden. Bis 2028 erhält Portugal 36 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, um persönliche Assistenz für behinderte Menschen bereitzustellen. Das Gesamtprojekt umfasst 24,4 Millionen Euro. Zusätzlich erhalten die Algarve-Region 2,7 Millionen Euro und die Region Lissabon 8,9 Millionen Euro. Bisher wurden 1.124 behinderte Menschen in 35 Zentren für Selbstbestimmtes Leben unterstützt.

ENIL-Forderung für den EU-Haushalt:

„Alle Mittel für Institutionen streichen, Investitionen in Selbstbestimmtes Leben erhöhen“, so lautet die klare Forderung von ENIL. Die Investitionen in Selbstbestimmtes Leben in Portugal seien wichtig, aber nicht ausreichend, um europaweite Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung und der Sicherstellung angemessener Unterstützung für jede behinderte Person zu erreichen. „Unsere zentrale Forderung ist eine vollständige Umleitung der Mittel weg von segregierenden Behindertendiensten hin zu Unterstützungsangeboten für Selbstbestimmtes Leben sowie eine generelle Erhöhung der Investitionen“, erklärte ENIL.

Wie kann dies erreicht werden?

Die 27 EU-Verordnungen, die die Regeln für den nächsten EU-Haushalt festlegen, müssen nach Ansicht von ENIL:

  1. 143,8 Milliarden Euro für Ausgaben in den Bereichen Gleichbehandlung, Grundrechte und Soziales bereitstellen
  2. Die Umsetzung der UN-BRK zu einem zentralen Ziel machen
  3. „Nichts über uns ohne uns“: Die verpflichtende Einbeziehung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen in die Verwaltung des EU-Haushalts sicherstellen.
  4. Echte Rechenschaftspflicht auf allen Ebenen gewährleisten, die an der Verwendung von EU-Mitteln beteiligt sind.

Warum sollten die Mitgliedstaaten und die EU den ENIL-Forderungen folgen?

  1. Die EU ist Vertragspartei der UN-BRK

Die UN-BRK verlangt eine Umleitung der Mittel. Die Konvention ist Teil der EU-Rechtsordnung. Ihre Einhaltung ist verpflichtend.

  1. Die Europäische Kommission hat selbst eine Umleitung der Mittel empfohlen

Die Europäische Kommission hat in ihrer Leitlinie an die Mitgliedstaaten zum Selbstbestimmten Leben und zur Inklusion in der Gemeinschaft ausdrücklich empfohlen, gemeindenahe Dienstleistungen statt Institutionen zu finanzieren.

  1. Diskriminierung ist finanziell nicht tragfähig

Aufgrund der hohen Institutionalisierungsraten geben viele Länder erhebliche Anteile ihres nationalen BIP für Langzeitpflege aus — im Fall der Niederlande bis zu 4,4 %. Die OECD schätzt jährliche BIP-Verluste in Höhe von 0,84–1,42 Milliarden Euro sowie entgangene Steuereinnahmen von 302–493 Millionen Euro EU-weit infolge der Diskriminierung von behinderten Menschen.

ENIL erarbeitet derzeit detaillierte Änderungsvorschläge zu den Verordnungen, die die Regeln des EU-Haushalts festlegen werden.

Die Änderungsanträge zur Verordnung über den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan sind als Word-Datei hier und als PDF hier verfügbar.

Das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL) ist ein von Menschen mit Behinderungen geführtes, behinderungsübergreifendes Netzwerk von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen. ENIL setzt sich für das Recht auf selbstbestimmtes Leben ein, wie es in Artikel 19 der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRKI), in ihren Allgemeinen Bemerkungen sowie in den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung – auch in Notlagen – verankert ist.

Die Arbeit von ENIL wird von der UN-BRK und den Prinzipien des Selbstbestimmten Lebens geleitet, wie sie in den Säulen des Selbstbestimmten Lebens festgeschrieben sind. ENIL ist auf europäischer Ebene sowie international aktiv, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Zentren für selbstbestimmtes Leben aus aller Welt.

Die Maßnahmen und Aktivitäten von ENIL beruhen auf dem sozialen und dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung sowie auf den Grundsätzen inklusiver Gleichheit, Selbstbestimmung, Solidarität und Intersektionalität.

ENIL hat einen partizipativen Status beim Europarat (d. h. ist Mitglied der Konferenz der INGOs) sowie einen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).

Link zur Website von ENIL: www.enil.eu