Berlin (kobinet)
Die LIGA Selbst-vertretung ist eine besondere Gruppe.
Das ist ein Zusammen-schluss von Organisationen.
Viele Gruppen arbeiten gemeinsam mit einem gemeinsamen Ziel.
Diese Organisationen werden von Menschen mit Behinderungen geführt.
Der Sprecher heißt Ottmar Miles-Paul.
Er hat einen Brief an Abgeordnete des Bundes-Tags geschrieben.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürgerinnen und Bürger im Parlament.
Der Brief ging an Mitglieder von CDU/CSU und SPD.
CDU/CSU sind 2 Parteien in Deutschland.
Sie arbeiten zusammen und haben ähnliche Ziele.
Am 11. Februar 2026 hat das Bundes-Kabinett einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die wichtigste Politiker-Gruppe der Regierung.
Der Bundes-kanzler ist der Chef.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der Gesetz-Entwurf soll das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Es schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Es soll sicherstellen, dass alle gleich behandelt werden.
Ottmar Miles-Paul kritisiert diesen Gesetz-Entwurf.
Er sagt: Der Entwurf schadet Menschen mit Behinderungen.
Im Gesetz-Entwurf steht ein problematischer Satz.
Der Satz steht in Paragraf 7, Absatz 3, Nummer 3.
Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes.
Man schreibt dafür das Zeichen §.
Ein Absatz ist ein Text-Teil zu einem bestimmten Thema.
Dort steht: Unternehmen müssen keine Barrieren abbauen.
Barriere-freiheit bedeutet: Alle Menschen können Orte und Dienste nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Laut Entwurf gelten alle Umbau-Arbeiten an Gebäuden als zu große Belastung.
Umbau-Arbeiten bedeutet: Etwas an einem Gebäude wird verändert oder neu gebaut.
Auch Änderungen an Gütern und Dienst-leistungen gelten so.
Güter sind Dinge, die man kaufen kann.
Zum Beispiel Lebens-mittel oder Möbel.
Dienst-leistungen sind Arbeiten für andere Menschen.
Zum Beispiel: Haare schneiden oder Auto reparieren.
Das bedeutet: Unternehmen müssen nichts für Barriere-freiheit tun.
Auch kleine Hilfen müssen Unternehmen nicht anbieten.
Zum Beispiel: Ein Halte-griff im Geschäft.
Oder: Hilfe beim Bestellen oder an der Kasse.
Ottmar Miles-Paul sagt: Das ist ein schlimmes Signal.
Millionen Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Diese Menschen werden schlechter behandelt als andere.
Die UN-Behinderten-rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen.
Auch das Grund-Gesetz schützt Menschen mit Behinderungen.
Das Grund-Gesetz ist ein Buch mit den wichtigsten Regeln für Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland haben darin Rechte.
Der Gesetz-Entwurf passt nicht zu diesen Regeln.
Das Ziel des Gesetzes war mehr Teil-habe für Menschen mit Behinderungen.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Der neue Entwurf macht das schlechter.
Ottmar Miles-Paul bittet die Abgeordneten um Hilfe.
Er bittet darum, den problematischen Satz zu streichen.
Der Satz sagt: Alle Umbau-Arbeiten und Änderungen sind zu große Belastung.
Zu große Belastung bedeutet: Etwas ist zu schwer oder zu teuer.
Es ist nicht zumutbar.
Er bittet außerdem: Sucht nach besseren Lösungen.
Im Brief steht auch: Es gibt weitere Probleme im Gesetz-Entwurf.
Diese Probleme schwächen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Das Netz-werk Artikel 3 hat einen Aufruf veröffentlicht.
Netz-werk Artikel 3 ist eine Gruppe von Menschen, die sich für gleiche Rechte für alle einsetzt.
Ein Aufruf ist eine Bitte an andere Menschen, etwas zu tun.
Ottmar Miles-Paul hat diesen Aufruf dem Brief beigelegt.
Hier könnt ihr den Gesetz-Entwurf lesen:
Gesetz-Entwurf zur Änderung des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes als PDF
Hier könnt ihr den Aufruf des Netz-werk Artikel 3 lesen:
Aufruf des Netz-werk Artikel 3 für Änderungen am Gesetz-Entwurf

Foto: Liga Selbstvertretung
Berlin (kobinet) Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, hat sich an eine Reihe von Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD gewandt. In einer Mail an die Mitglieder der Fraktionsvorstände und der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales kritisiert Ottmar Miles-Paul den am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes", der erhebliche Nachteile bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Er fordert vor allem die Streichung des in § 7 Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung".
Schlimm genug, dass die Bundesregierung mit dieser Formulierung im Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ deklariert werden. „Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte“, schrieb Ottmar Miles-Paul in der Mail an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD.
„Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit den Kolleg*innen in Ihrer Fraktion und mit Ihrem Koalitionspartner nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende“, heißt es weiter in der Mail.
Hintergrund:
Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet wird:
In $7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn
„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Die LIGA Selbstvertretung fordert die Abgeordneten auf, den Satz
„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
zu streichen.
In Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:
„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“
Link zum Gesetzentwurf für die Reform des BGG:
Link zum Aufruf des NETZWERK ARTIKEL für Änderungen am Gesetzentwurf zur BGG-Reform

Foto: Liga Selbstvertretung
Berlin (kobinet) Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, hat sich an eine Reihe von Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD gewandt. In einer Mail an die Mitglieder der Fraktionsvorstände und der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales kritisiert Ottmar Miles-Paul den am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes", der erhebliche Nachteile bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Er fordert vor allem die Streichung des in § 7 Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung".
Schlimm genug, dass die Bundesregierung mit dieser Formulierung im Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ deklariert werden. „Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte“, schrieb Ottmar Miles-Paul in der Mail an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD.
„Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit den Kolleg*innen in Ihrer Fraktion und mit Ihrem Koalitionspartner nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende“, heißt es weiter in der Mail.
Hintergrund:
Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet wird:
In $7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn
„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Die LIGA Selbstvertretung fordert die Abgeordneten auf, den Satz
„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
zu streichen.
In Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:
„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“
Link zum Gesetzentwurf für die Reform des BGG:
Link zum Aufruf des NETZWERK ARTIKEL für Änderungen am Gesetzentwurf zur BGG-Reform




