
Foto: Margit Glasow
Berlin (kobinet) Persönlichkeiten aus der Linkspartei haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar auf das Schärfste krisitiert, erfuhr kobinet heute von der Inklusionsbeauftragten der Partei, Margit Glasow. Durch dieses Urteil werde das im Dezember 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig und der Paragraf 217 im Strafgesetzbuch für nichtig erklärt.











































