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Selbstbestimmt bis zum Tod

Modernes, weißes Gebäude. Es handelt sich um das Nordgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
Bundesgerichtshof Karlsruhe Nordgebäude
Foto: ©stephan baumann, karlsruhe | www.bild-raum.com

Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 (Verbot der assistierten Sterbehilfe). Ein Kommentar

Was ist assistierte Sterbehilfe und warum wird sie kritisiert?

Unter assistierte Sterbehilfe wird verstanden, wenn ein Mensch klar und deutlich äußert, dass er sein Leben beenden möchte und dafür Unterstützung eines Unternehmens oder von Angehörigen bekommt.

Der Gesetzgeber erließ den §217 (Strafgesetzbuch) um die geschäftsmäßige Suizidhilfe einzuschränken. Hierbei zahlen sterbewillige einem Unternehmen Geld, um Hilfe bei der Beendigung ihres Lebens zu bekommen. Es bestünde nicht die Möglichkeit zu prüfen, ob es wirklich der freie Wille des Patienten war oder ob er aus „Geldgier“ dazu gedrängt wurde.

Was kann assistierte Sterbehilfe für einen Menschen bedeuten?

Jeder Mensch hat den Wunsch in Würde zu sterben. Für jeden sieht die Definition „in Würde“ anders aus. Der eine möchte zu Hause bei seinen Angehörigen versterben, der andere möchte auf keinen Fall als pflegebedürftiger „anderen zur Last fallen“. Auch chronische Schmerzzustände können ein Leben unerträglich machen. Der Wunsch zu sterben, sein Leben und Leiden bewusst zu beenden ist in einer Situation wie dieser oder auch in vielen anderen Situationen, vorhanden. Selbstbestimmung darf nicht auf dem Sterbebett oder in der Palliativversorgung verwehrt werden. Auch die Selbstbestimmung über die Art und Weise, sowie den Todeszeitpunkt sind laut Bundesverfassungsgericht ein Menschenrecht.

Die Bedeutung des Urteils:

Mit dem §217 stellte der Gesetzgeber alle Personen und Institutionen, die assistierten Suizid anboten unter Generalsverdacht, rein aus Profitgier zu handeln. Mit dem generellen Verbot wurde jedoch die persönliche Selbstbestimmung des Einzelnen (die laut Gericht auch für den Sterbezeitpunkt gilt) vernichtet. Mit dem heutigen Tag ist der Betroffene Paragraf für nichtig erklärt und die assistierte Sterbehilfe kann wieder straffrei genutzt werden. Jeder kann nun selbst entscheiden, ob er das Leben nicht mehr ertragen kann, bzw. möchte und wann es für ihn die richtige Zeit ist zu sterben. Diese Entscheidung ist nicht an Diagnosen, Lebensumstände oder andere Bedingungen geknüpft. Jeder Mensch hat nun das Recht selbstbestimmt zu sterben.

Das Gerichtsurteil bedeutet aber nicht nur Freiheit, es geht auch die Gefahr, dass wirtschaftliche Interessen eine gewisse Erwartungshaltung gegenüber Betroffenen entstehen lassen könnte. Es darf auf keinen Fall passieren, dass von schwer kranken Menschen erwartet wird, den assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um „niemandem auf der Tasche zu liegen“ oder „keinem zur Last zu fallen“. Trotzdem ist es ein Zeichen für die vollumfängliche Selbstbestimmung des Einzelnen, welches das Verfassungsgericht mit diesem Urteil aussendet. Es stärkt in wichtigen Bereichen die Selbstbestimmung jedes einzelnen.