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Berlin / München (kobinet) Um eine Corona-Infektion zu verhindern, sollte man gebührenden Abstand halten. Hierfür werden zwischen 1,50 und 2 Meter empfohlen. Diese Regel wird jedoch verletzt, wenn sich blinde Menschen von einem anderen Menschen führen lassen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen also abwägen: Auf der einen Seite die sichere, schnelle und unfallfreie Fortbewegung, auf der anderen Seite die Vermeidung eines Ansteckungsrisikos. Mit dieser Frage befasst sich besonders der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (BSSV).











































