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Gesetzentwurf für Grundrente vorgelegt

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Foto: public domain

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung will die Renten langjährig Versicherter mit unterdurchschnittlichem Einkommen aufstocken und hat deshalb nun das in der Öffentlichkeit bereits seit langem diskutierte Grundrentenkonzept als Gesetzentwurf (19/18473) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darauf hat der Informationsdienst Heute im Bundestag hingewiesen.

Dem Bericht zufolge ist das Kernstück des Grundrentengesetzes die Einführung einer Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Diese soll jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Also vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Sind diese Bedingungen erfüllt, soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung kann nun das parlamentarische Verfahren beginnen, so dass der Zeitplan der Einführung einer Grundrente zum 1. Januar 2021 noch eingehalten werden kann.

Link zum Bericht über den Gesetzentwurf zur Grundrente von Heute im Bundestag