
Foto: Joachim Leibiger
ERFURT (kobinet) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Thüringen, Joachim Leibiger, hat heute das angelaufene Corona-Hilfsprogramm des Landes für Sozialunternehmen, Vereine und Verbände im gemeinnützigen Bereich gewürdigt. Thüringen habe damit einen richtigen Schritt vollzogen, da nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch gemeinnützige Einrichtungen und Träger Teil der gesamtwirtschaftlichen Leistung seien. Hier fänden unzählige Menschen mit und ohne Behinderung Arbeit und Lebensinhalt.
„Es ist sehr bitter, dass auch Behindertenwerkstätten schließen mussten und Menschen zu Hause oder in Wohnheimen sitzen, ohne geregelten und erfüllenden Tagesablauf. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung sehr schnell nun auch einen Schutzschirm für soziale Unternehmen aufgelegt hat. Das ist für viele Unternehmen, Vereine und Betroffene ein Zeichen der Hoffnung“,stellte Joachim Leibiger dazu fest.
Zugleich bat er in Absprache mit Thüringer Arbeitsministerium um Rückmeldungen zur Barrierefreiheit des Antragsformulars. Wenn es hier Probleme gebe, müsse nachgesteuert werden.
Der Landesbeauftragte regte außerdem eine Strategie zu Lockerungsmaßnahmen nach dem 19. April 2020 an. Denn es könne kein Dauerzustand sein, dass viele Menschen mit Behinderung ihrem gewohnten Leben nicht mehr nachgehen könnten oder ohne Kontakt zu Angehörigen leben müssten.