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Hollenbach (kobinet) 2017 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Zu Beginn gab es eine Menge Verwerfungen. Viele Kostenträger stellten ihre Leistungen zunächst ein. Doch nach und nach kam wieder vieles ins Lot. Lediglich im Bereich des anteiligen pauschalen Pflegegeldes nach den §§ 64a, 63b SGB XII gab es noch viel Streit. Obgleich der Gesetzgeber beteuerte, dass es keine Änderungen gegeben hätte, wurde bundesweit von Kostenträgern versucht, sich aus der Zahlungspflicht zu verabschieden.










































