
Foto: privat
Berlin (kobinet) Dr. Martin Theben aus Berlin ist bekannt dafür, dass er gerne und fundiert in die Tiefen der Geschichte der Behindertenbewegung eintaucht. Zum heutigen 8. Mai konstatiert er, dass dies nicht nur ein wichtiges Datum zur Befreiung von der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft ist, sondern auch ein Tag der Befreiung für die deutsche Behindertenbewegung. Am 8. Mai 1980, also heute vor 40 Jahren, fand nämlich in Frankfurt eine der bisher größten Demonstrationen der Behindertenbewegung statt und bildete ein wichtiges Datum für die Entstehung dieser Bewegung. Es ging um das Frankfurter Reiseurteil.
8. Mai 1980 Tag der Befreiung
Das Frankfurter-Reiseurteil und die nachfolgenden Ereignisse
Von Dr. Martin Theben
Einleitung
Am 25. Februar 1980 sprach das Landgericht Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter Otto Tempel einer 64jährigen Urlauberin eine Teilminderung ihrer Reisekosten um die Hälfte zu und führte zur Begründung sinngemäß aus, die sichtbare Anwesenheit Behinderter am Urlaubsort schmälere den Erholungswert. Der Journalist Ernst Klee dokumentierte die Ereignisse rund um das Urteil in seinem Buch Behinderte im Urlaub? Das Frankfurter Urteil, das im Fischer-Taschenbuch-verlag erschien. Aufgrund einstweiliger Verfügungen des Landgerichts Frankfurts durfte der Autor aber nicht den vollen Namen der Klägerin nennen und musste Passagen den vorsitzenden Richter Otto Tempel betreffend schwärzen. Zudem versuchte Otto Tempel seine Entscheidung vom 25. Februar 1980 auf einer Pressekonferenz Ende April zu rechtfertigen. In der Dokumentation von Ernst Klee, den Ausgaben der Zeitung Die Luftpumpe 7-10/1980 sowie in der Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel Heft 42/1980 vom 13. Oktober 1980 wird ausführlich über das Frankfurter Urteil sowie die juristischen Verfahren gegen das Buch von Ernst Klee berichtet:
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 1980
Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hatte als Berufungsinstanz über ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 1979 zu befinden. Berufungsklägerin war die Gutreisen GmbH, die in 1. Instanz von der Klägerin auf Minderung des Reisepreises wegen erheblicher Mängel in Anspruch genommen worden war. Die Klägerin hatte im Sommer bei dem Reiseveranstalter eine Reise in einem Hotel in Griechenland gebucht. Sie machte mit ihrer Klage erhebliche Minderungen des Urlaubsgenusses geltend. So habe es stundenweise kein Wasser gegeben. Es seien nicht ausreichend Liegestühle für die Gäste zur Verfügung gestellt worden und außerdem habe es auch lange Wartezeiten und mangelhaften Service bei den Mahlzeiten gegeben. Zudem, so ließ die Klägerin erstinstanzlich vortragen, seien die Klimaanlage, das Radio und die Musikeinrichtungen auf der Anlage zeitweise defekt gewesen. Darüber hinaus aber machte sie als einen der wesentlichsten Mängel auch die Anwesenheit einer Gruppe von 25 geistig und körperlich Behinderten geltend. Hierbei handelte es sich um eine schwedische Reisegruppe. Das Amtsgericht sprach der Klägerin eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 750 DM zu. Es ließ dabei allerdings dahingestellt, inwieweit auch die Anwesenheit der Reisegruppe eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen würde, da die übrigen Mängel bereits so wesentlich seien, dass sie den Urlaubsgenuss in erheblichem Maße gestört haben.
Der Reiseveranstalter legte Berufung ein. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Berufung des Reiseveranstalters mit Urteil vom 25. Februar 1980 zurück; das Urteil ist im Wortlaut sowohl in dem Buch von Ernst Klee, aber auch in der Neuen Juristischen Wochenschrift 1980, S. 1169 abgedruckt. Was danach geschah, war zu diesem Zeitpunkt beispiellos, wohl nicht nur in der bundesdeutschen Justiz. Denn in seinen Entscheidungsgründen hob die 24. Zivilkammer unter dem vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Otto Tempel insbesondere wesentlich auf die Anwesenheit der schwedischen Reisegruppe ab. Die entscheidende Passage, die im Nachgang für zahlreiche Proteste und damals zur wohl bundesweit größten Demonstration von Menschen mit Behinderungen führte, lautete wie folgt:
„Auch die Anwesenheit einer Gruppe von jedenfalls 25 geistig und körperlich Schwerbehinderten stellt einen zur Minderung des Reisepreises berechtigenden Mangel dar. Es ist nicht zu verkennen, daß eine Gruppe von Schwerbehinderten bei empfindsamen Menschen eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann. Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um verunstaltete, geistesgestörte Menschen handelt, die keiner Sprache mächtig sind, von denen einer oder der andere in unregelmäßigem Rhythmus unartikulierte Schreie ausstößt und gelegentlich Tobsuchtsanfälle bekommt. So wünschenswert die Integration von Schwerbehinderten in das normale tägliche Leben ist, kann sie durch einen Reiseveranstalter gegenüber seinen anderen Kunden sicher nicht erzwungen werden. Daß es Leid auf der Welt gibt, ist nicht zu ändern; aber es kann der Klägerin nicht verwehrt werden, wenn sie es jedenfalls während des Urlaubs nicht sehen will.“
Im Weiteren führte das Gericht noch aus, dass die Klägerin aufgrund ihres Alters ebenfalls auf die Benutzung des Aufzuges, wie auch die Mitglieder der Reisegruppe, angewiesen gewesen sei. Demnach habe für sie kaum eine Möglichkeit bestanden, der Gruppe nicht zu begegnen. Dies folge auch aus dem Umstand, dass sie die Mahlzeiten gemeinsam mit der Reisegruppe einnehmen musste. Einen höheren als den der Klägerin erstinstanzlich zugesprochenen Minderungsbetrag erkannte das Landgericht der Klägerin allerdings nicht zu.
Reaktionen nach dem „Behindertenurteil“
Nicht nur der Umstand, dass hier behinderte Menschen überhaupt als Minderungsgrund für eine Urlaubsreise angesehen wurden, sorgte vor allem die Charakterisierung der Reisegruppe, als „verunstaltet und geistesgestört“ für einen wahren Proteststurm.
Der damalige nordrhein-westfälische Sozialminister Friedhelm Farthmann (SPD) nannte das Urteil „schlechthin skandalös“; freilich befand er sich (noch) im Wahlkampfdauermodus, im Hinblick auf die am 11. Mai 1980 stattfindende Landtagswahl, bei der die SPD unter ihrem Spitzenkandidaten Johannes Rau (SPD) die absolute Mehrheit erringen würde. Auch der hessische Justizminister Herbert Günther (SPD) wurde mit einer Fülle von Protesten, Appellen, Resolutionen und Einzelbeschwerden überrannt und von Klee mit den Worten zitiert: „Ich habe selten eine so große Zahl von Eingaben bekommen, wie nach diesem Urteil.“ In der gesamten Bundesrepublik regten sich Gewerkschaftsvertreter, Kirchenmänner, Landes- und Kommunalpolitiker und zahlreiche überregionale und regionale Zeitungen veröffentlichten eine Flut von Leserbriefen, in denen die Bevölkerung ihre Empörung über das Urteil zum Ausdruck brachte. Ein Leserbrief stellte dann auch den Bezug zum kommenden UNO-Jahr der Behinderten her, wenn er schrieb: „1981 soll das Jahr der Behinderten werden. Ist dieses Urteil der Auftakt hierzu? Es wäre dies ein wahrlich trauriger Auftakt!“
Aber nicht nur die Richter, auch die Klägerin gerieten ins Kreuzfeuer der Kritik. Manche wünschten sie mit einer Rakete auf den Mond geschossen. Andere, wie der nachfolgende Leserbriefschreiber, flüchteten sich in blanken Zynismus: „Endlich ein Urteil, das mir Mut macht! Schon lange stellt für mich, als empfindsamen Menschen, der Anblick von Uniformierten und bestimmten Personen aus Politik und Wirtschaft eine Beeinträchtigung meines Lebensgenusses dar. Ich hoffe auf verständnisvolle Richter.“
Der Bischof von Limburg, Wilhelm Kempf, erklärte am 18. April 1980, dieses Urteil sei „ein schwerer Schlag für all diejenigen, die sich seit Jahren um eine Integration geistig und körperlich behinderter Menschen bemühen und unermüdlich um Verständnis hierfür bei allen Bürgern werben. Das Grundgesetz verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.“ Er forderte angesichts dieses Urteils auch eine Revision der Juristenausbildung und deutete an, dass auch der vorsitzende Richter Tempel in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig sei. Tatsächlich leitete Tempel, inzwischen verstorben, Referendararbeitsgemeinschaften und war lange Jahre Mitherausgeber eines Standardlehrbuches für die Ausbildung angehender Juristen.
Die Medienoffensive des Landgerichts Frankfurt am Main
Die Justiz im Allgemeinen und das Landgericht Frankfurt am Main im Besonderen, hätte sich eigentlich einer direkten Reaktion unter Bezugnahme auf ihre im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit entsagen können, wenn nicht gar müssen. Nicht so in diesem Falle: So wusste die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 22. April 1980 dann im Rahmen eines Artikels, der auf das Urteil einging, folgendes zu berichten: „Das darf nie kommen, daß der Anblick des Leids mit einer Geldzahlung aufgewogen werden muß. Dazu wird es auch nicht kommen, wenn man das Frankfurter Urteil und seine Auswirkungen mit dem richtigen Augenmaß betrachtet. Denn in einer Selbstinterpretation hat das Gericht inzwischen gesagt, daß es in jenem Fall nicht um Körperbehinderte ging, etwa um Rollstuhlfahrer, sondern um zugleich geistig schwer Behinderte in größerer Zahl, um Behinderte also, die einen Kontakt zur Umwelt ohnehin nicht mehr finden konnten.“
Entgegen der Gepflogenheiten hatte das Landgericht Frankfurt am Main also offenkundig sein eigenes Urteil im Nachhinein noch einmal selbst in der im Artikel beschriebenen Weise interpretiert. Allerdings ließ es die Frankfurter Justiz damit nicht ihr Bewenden haben. Zwei Tage nach Erscheinen des Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, am 24. April 1980, lud der damalige Präsident des Landgerichts Rudolf Kück zur Pressekonferenz. Nach einleitenden Worten, mit denen er zur Legitimation der Pressekonferenz auf die unvollständige und zum Teil reißerische Presseberichterstattung verwies, bot er dann dem Vorsitzenden der 24. Zivilkammer Dr. Otto Tempel sowie dem Prozessvertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Hans-Steffen Bimboese, Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge noch einmal ausführlich darzustellen. Hatte sich das Landgericht hier offenbar erhofft, zur Klarheit und vor allem Beruhigung der Situation beizutragen, erreichte sie mit dieser Pressekonferenz geradezu das Gegenteil. Der Verlauf der Pressekonferenz wird in weiten Auszügen in dem Buch von Ernst Klee wiedergegeben. Nachdem auch der Vorsitzende der 24. Zivilkammer, Richter Tempel, auf die Presseberichterstattung einging, erklärte er dann im Laufe seines Eröffnungsstatements: „Da der vorliegende Sachverhalt eine Gruppe von 25 schwer geistig Erkrankten betraf, und zwar psychisch schwer kranker Menschen, deren Gebrechen derart waren, daß jedem einzelnen ein eigener Pfleger – trotz der damit verbundenen enormen Kosten – beigegeben wurde. Daß ein Teil dieser geistig kranken Menschen auch körperlich verunstaltet war, spielte bei der Entscheidung demgegenüber keine Rolle.“ Und an anderer Stelle führte Richter Tempel aus: „Es handelt sich um geistig kranke Menschen, die durch Tobsuchtsanfälle und sonstige Belästigungen die anderen Hotelgäste beim Essen, im Aufzug und in der Nachtruhe beeinträchtigten.“ (…) „Eine Integration (!) auch dieser geistig schwer Behinderten in unserer Gesellschaft ist sicher wünschenswert, wie weit sie sich verwirklichen läßt, vermag ich nicht zu sagen, dafür bin ich nicht kompetent. Nur so viel: Verwirklichen läßt sie sich sicher nur im Bereich des medizinisch Machbaren und sicher nur gegenüber solchen Problemen aufgeschlossenen Menschen, insbesondere geschulten Kräften und wahrscheinlich nur in Kleingruppen, unseres Erachtens aber nicht im Urlaub, durch Zwang und plötzliche Konfrontation mit einer Häufung solchen Elends.“
Im Laufe der Pressekonferenz, an der auch Ernst Klee, der damals unter anderem Artikel für das Hamburger Wochenblatt „Die Zeit“ verfasste, teilnahm, wurde der Vorsitzende Dr. Otto Tempel, immer wieder gefragt, ob er denn die Mitglieder der Reisegruppe selbst einmal gesehen habe. Kalten Herzens verneinte der Vorsitzende dieses und verwies auf die Prozessordnung. Da der Reiseveranstalter als Beklagter diesen Darlegungen durch die Klägerin erstinstanzlich nicht entgegengetreten sei, konnte er vom Wahrheitsgehalt des Vortrages der Klägerin ausgehen. Gegen Ende der Pressekonferenz fasste Richter Tempel seine Auffassung noch einmal zusammen: „Es geht nicht um moralische Wertungen, es geht darum, was nach der Verkehrsanschauung ein Reisender, der einen Vertrag gebucht hat, normalerweise erwarten kann. (…) Wer in ein Hotel fährt zur Erholung, der braucht unseres Erachtens nicht damit zu rechnen, daß eine solche Masse von geistig Erkrankten auftaucht, daß das Hotel sozusagen in ein Versehrtenheim umfunktioniert wird.“
Bemerkenswert waren aber auch die Ausführungen des Vertreters der Klägerin, Rechtsanwalt Hans-Steffen Bimboese, auf dieser Pressekonferenz. Er verteidigte die Auffassung seiner Mandantin, die er sich offenkundig ohne Einschränkungen auch zu eigen machte, mit folgenden Worten: „Die Klägerin hat vier Jahre lang für diese Reise gespart, bis sie sich diese leisten konnte und mußte dann neben anderen erheblichen Mängeln, die sie an Ort und Stelle vorfand, eben feststellen, daß diese Gruppe von schwerstbehinderten Menschen überall auch dort war, wo sie sich aufhalten mußte. Sei es am Strand, sei es im Aufzug, im Speisesaal – gerade im Speisesaal! – oder sei es auch nachts, wenn sie durch unartikulierte Schreie geweckt wurde und nicht einschlafen konnte – die Schreie hielt sie ursprünglich für Eselschreie.“
Weiterhin führte Rechtsanwalt Bimboese aus, dass er sich bei Abfassung seiner Berufungsschrift auch sachverständiger Expertise bedient habe. Dieser Sachverständige habe ihm dann mitgeteilt, dass es dessen Ansicht nach ein schwerer Fehler war, eine schwedische Gruppe von behinderten Menschen nach Griechenland in den Urlaub zu schicken oder wie er den Sachverständigen wiedergab: „Ein derartiges Experiment zu machen.“ Denn, so Rechtsanwalt Bimboese auf der Pressekonferenz weiter: „Bei derart geistig schwerstbehinderten Menschen sei es für diese Leute eine Qual, sich in völlig fremder Umgebung – es waren schwedische Bürger -, in Griechenland, in völlig veränderter Witterung, in völlig veränderten Lebensbedingungen und Lebensverhältnissen aufzuhalten. Das sei für diese Leute wahrscheinlich die größte Qual gewesen. Es sei Unsinn, ein derartiges Experiment zu unternehmen, und die alte Dame hat sich nach meinem Dafürhalten zu Recht von diesen Unzuträglichkeiten beeinträchtigt gefühlt.“ Auf konkrete Nachfrage von Ernst Klee konnte sich Rechtsanwalt Bimboese dann aber kaum an den Namen dieses „Sachverständigen“ besinnen („Ich glaube, er hieß Zibolla oder ähnlich.“), wusste aber, dass er Direktor eines Landeskrankenhauses in der Nähe von Mainz sei. Weiterhin musste Rechtsanwalt Bimboese eingestehen, dass es sich hierbei nicht um eine offizielle ausführliche gutachterliche Stellungnahme handelte. Vielmehr kannte er diesen Sachverständigen aus seiner beruflichen Tätigkeit und habe ihn am Rande einer Prozesspause eines Verfahrens, an dem sie beide beteiligt gewesen sind, ausführlich zu dem Vorgang befragt – so viel zum Sachverständigengehalt der Berufungsbegründung.
Die Wahrheit über die schwedische Reisegruppe
Jedenfalls durfte man diese Rechtfertigungs-Pressekonferenz mit Fug und Recht ein Fiasko nennen. Die Betroffenen rüsteten zum Protest, der für den 8. Mai 1980 vorgesehen war. Ernst Klee aber wollte es nun genau wissen, nachdem sich Richter Tempel offenbar nicht präzise darauf festlegen konnte, ob es sich bei den Betroffenen nun um geistig Behinderte, psychisch Gestörte oder gar verunstaltete Menschen handelte. Ernst Klee wollte es also genau wissen und suchte die schwedische Reisegruppe Anfang Mai in Schweden auf. Was er vorfand, war erstaunlich.
Am 9. Mai 1980 konnte man in der Ausgabe 20/80 des Hamburger Wochenblattes „Die Zeit“ in einem Artikel von Ernst Klee u.a. lesen: „Deshalb fuhr ich am 2. Mai nach Schweden, um die Gruppe zu besuchen. In Stockholm traf ich Per-Olov Kallman, den geschäftsführenden Direktor des Bundesverbandes für bewegungsbehinderte Kinder- und Jugendliche, der die Griechenlandfahrt organisiert hatte. Ich sprach außerdem mit vier Teilnehmern der Reise, einem Begleiter und drei der 20 (nicht wie im Urteil steht: 25) Behinderten. Einer der drei Behinderten war ein Spastiker, leicht sprachbehindert, ein ruhiger, stiller Mensch. Die zweite, ebenfalls Spastikerin, auch leicht sprachbehindert, mit jenen fahrigen Bewegungen, die Spastikern eigen sind. Die dritte im Kreis war für einen Laien als Behinderte überhaupt nicht zu erkennen. Sie studiert Jura. Auch von ihr können jene unartikulierten Schreie nicht stammen, die im Urteil beschrieben sind. In der Gruppe waren wohl etliche Spastiker, die Schwierigkeiten haben, ihre Bewegungen zu koordinieren, geistig behindert sind diese nicht, und tobsüchtig schon gar nicht. Ich fand keinen, auf den die Beschreibung der Zivilkammer passt.“
Dem Artikel war weiter zu entnehmen, dass der Autor auch mit Bengt Lindquist, dem damaligen Präsidenten des Zentralkomitees der Behinderten-Organisation in Schweden, gesprochen hatte. Bengt Lindquist gehörte übrigens dem schwedischen Organisationskomitee für das UNO-Jahr der Behinderten 1981 an. Bezugnehmend auf die Erklärungen des Landgerichts Frankfurt am Main zu seiner Entscheidung, wird Bengt Lindquist in dem Zeit-Artikel wie folgt durch Ernst Klee zitiert: „Ich weiß nicht, woher der Richter das hat; es gibt überhaupt keine geistig Behinderten unter diesen jungen Menschen. Das sind ruhige, nette Leute, die sich wie andere junge Leute benehmen.“ (…) „Es waren körperlich Behinderte. Aber auch, wenn es geistig Behinderte gewesen wären, können wir natürlich so ein Urteil nicht akzeptieren. Auch geistig Behinderte haben ein Recht, unter anderen Menschen zu leben.“ Es wird dieses hier nicht ganz vollständig wiedergegebene Zitat sein, das noch große Bedeutung erlangen sollte(!).
Abschließend heißt es in dem Zeit-Artikel: „Am 8. Mai soll vor dem Landgericht die größte Demonstration Behinderter stattfinden, die Frankfurt je gesehen hat. Dazu reisen Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet an.“
Tag der Befreiung – Die Demo gegen das Frankfurter Urteil vom 8. Mai 1980
Genauso sollte es kommen, wobei nicht nur Gruppen aus dem Bundesgebiet, sondern eben auch aus Schweden anreisten. Als offizieller Veranstalter der Demonstration trat der Frankfurter Club Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeF e.V.) auf. Ein langjährig aktiver, Georg Gabler, späterer Vorsitzender dieses Vereins, berichtete darüber viele Jahre später in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau vom 4. April 2018: „Ostern 1980 rief mich Ernst Klee im CeBeeF an und erzählte, dass die Reha-Einrichtungen, die damals in Heidelberg zentriert waren, gegen das Urteil in Frankfurt demonstrieren wollten. Gusti Steiner, der inzwischen in Dortmund war, und ich haben gesagt: Ja, wir machen mit. Wir vom CeBeeF waren der offizielle Veranstalter. Das Ordnungsamt wollte wissen, wie viele Menschen teilnehmen würden. Ich habe erst 200 gesagt, dann 600, schließlich 1200. Am Ende kamen 5000 Leute auf die Straße, aus der ganzen Bundesrepublik. Wir waren selber völlig überrascht. Die Stadt hatte versucht, das Ding politisch zu verhindern. Der Referent des Oberbürgermeisters Walter Wallmann hat die Vorsitzende des CeBeeF angerufen und sie eine halbe Stunde lang belatschert. Sie haben argumentiert, dass sich der KBW, der Kommunistische Bund Westdeutschland, anschließen wolle und seine eigenen politischen Ziele verfolgen würde. Es war schon irre.“
In seiner schon mehrfach erwähnten Dokumentation zum Frankfurter Reiseurteil beschreibt Ernst Klee diese Demonstration sehr eindrucksvoll folgendermaßen: „Der Demonstrationszug zieht durch die Innenstadt, über die Hauptstraßen des Cityrings. Nie im Leben haben die Bürger so viele Behinderte gesehen, Hunderte von Rollstuhlfahrern, geistig Behinderte, Lernbehinderte, Eltern mit ihrem behinderten Kind, Contergan-Geschädigte, Kleinwüchsige, Ehepaare mit behinderten Partnern. Nie zuvor hat es in der Bundesrepublik und auch in Europa eine so große Demonstration gegeben, zu der sich alle Behinderten vereinigt haben, seien sie nun körperlich oder geistig behindert. Es ist der Tag, an dem Behinderte und Nichtbehinderte zu gemeinsamem Protest, aber auch zu gemeinsamer Stärke und Selbstbewusstsein finden. Es ist der Tag, an dem die Behindertenhierarchie, wonach die Körperbehinderten besser dastehen als die geistig Behinderten, aufgehoben ist, an dem gemeinsam um Menschenrechte gekämpft wird.“
Es ist, vor dem Hintergrund des Datums, an dem die Demonstration stattfand, 8. Mai auch ein Tag der Befreiung!
Auf dieser Demonstration sprachen neben Ernst Klee viele andere, darunter auch der Organisator der schwedischen Reisegruppe Per-Olov Kallman und ein Schülervertreter der Reha-Einrichtungen aus Neckargemünd . Ein weiterer Teilnehmer der Demo ist Gusti Steiner. Gemeinsam mit Ernst Klee leitetete er die seit 1974 in Frankfurt bestehende Volkshochschulkurse, Bewältigung der Umwelt, die Menschen mit Behinderungen dazu befähigen sollte, selbstbewusst zu ihrer Identität zu stehen und die eigenen Rechte, ggf. auch mit provokanten Protestaktionen, durchzusetzen. Gusti Steiner, selbst auf den Rollstuhl angewiesen, wird ein Jahr später während der Proteste zum UNO-Jahr der Behinderten auch zu den Aktiven gehören und unter anderem an der Besetzung der Bühne im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung teilnehmen. Auf der Demonstration am 8. Mai 1980 zum Frankfurter Behindertenurteil fand er schon sehr bedeutsame und letztendlich auch zukunftsweisende Worte: „Das Frankfurter Schandurteil muß aus der Welt! Wir schlagen vor, die Richter Tempel, Steinert und Pohl, die dieses Schandurteil gesprochen haben, zu beurlauben, damit sie in einer Werkstatt für Behinderte ein freiwilliges soziales Jahr ableisten können. Wir alle sind betroffen. Wer heute geistig Behinderte diskriminiert, diskriminiert morgen Körperbehinderte. Und wird die Zukunft vielleicht dann so aussehen, daß Menschen mit Glatzen, Falten, krummen Beinen oder großen Nasen ausgesondert werden? Nur weil sie der Norm oder einem Schönheitsideal nicht entsprechen? Es geht nicht darum, den Vorsitzenden der 24. Zivilkammer, Richter Tempel, anzugreifen. Es ist angesichts der Empörung vieler einzelner Bürger und der Massenmedien heute leicht, ‚Tempel weg‘ zu schreien. Wer sich hier empört, daß Behinderte nicht in ein Touristenhotel gehören, muß sich auch empören, daß Behinderte in Sonderschulen, in Sondereinrichtungen und Behindertenghettos verbannt werden. Richter Tempel und seine beiden Kollegen sind Opfer einer Politik, die Behinderte in Sondereinrichtungen aussondert. Sie haben nur nachgeplappert, was üblich ist. Das Frankfurter Urteil muß aus der Welt geschafft werden, aber auch jede Politik, die Behinderte in Ghettos verbannt.“
Scheinbare Petitesse am Rande: In seiner Dokumentation beschreibt Ernst Klee auch den Versuch der Stiftung Rehabilitation, einem großen Träger von Berufsbildungs- und Rehabilitationszentren für Menschen mit Behinderungen unter anderem in Heidelberg und Neckargmünd, die Teilnahme der Schülervertretung an der Demonstration zu verhindern. Dabei waren es die Schüler und Azubis, von denen die Initiative zu der Demonstration ausging. Nun aber stießen sie auf großen Widerstand. So verweigerte der Träger den teilnahmewilligen Schülern die Zurverfügungstellung von Fahrzeugen, mit denen sie zur Demonstration anreisen konnten. In der in dem Buch von Ernst Klee veröffentlichten Dienstanweisung vom 6. Mai 1980 heißt es unter anderem: „1. Die Demonstration ist keine Aktion der Stiftung Rehabilitation oder des RZN (Rehabilitationszentrum Neckargemünd, Anmerkung des Autors). 2. Es wird kein schul- oder ausbildungsfrei gewährt. 3. Es wird keine Dienstbefreiung gewährt. 4. Der erarbeitete Dienstplan muß eingehalten werden. Verschiebungen sind nicht zulässig. 5. Volljährige Rehabilitanten können im Rahmen ihrer Freizeit auf eigene Verantwortung an der Aktion teilnehmen. 6. Minderjährige Rehabilitanten können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten an der Aktion teilnehmen. 7. Verstöße gegen diese Weisung ziehen rechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.“
Reaktionen der Verbände
Allerdings unterstützten der Elternbeirat und auch viele Mitarbeiter das Ansinnen der jugendlichen „Rehabilitanten“ an der Demonstration teilzunehmen. Einer von ihnen sprach dann auch auf der Demonstration.
Die großen etablierten Behindertenverbände hielten sich mit Ausnahme der Bundesvereinigung der Lebenshilfe relativ zurück. Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ ging die Kritik an dem Urteil und insbesondere dessen „pauschale“ Qualifizierung als behindertenfeindlich zu weit. Lediglich die Bundesvereinigung der Lebenshilfe engagierte sich sehr stark. Sie schrieb nicht nur reihenweise Reiseveranstalter an und bat sie darum, weiterhin behinderte Gäste aufzunehmen, sie veröffentlichte auch mehrere Protestbriefe, darunter einen vom 23. April 1980 an den Deutschen Richterbund, der auszugsweise ebenfalls in der Dokumentation von Ernst Klee abgedruckt ist. Auch in diesem Brief wird bereits der Bogen zum kommenden UNO-Jahr der Behinderten geschlagen, wenn es dort heißt: „ Das Urteil läßt erkennen, daß das Gericht offenbar den rechtsethischen Fragen, um die es geht, nicht gewachsen war. Wir haben deshalb die Bitte, gewissermaßen als Vorleistung für das weltweite Jahr der Behinderten 1981, in der Deutschen Richterzeitung eine eingehende Stellungnahme zu dem Urteil zu veröffentlichen, die alle infrage kommenden Gesichtspunkte in ihren oft schwierigen Verflechtungen beachtet, das Einzelinteresse und die Sozialverpflichtung. Gerade für behinderte Menschen ist es wichtig, daß sie auch im Urlaub unter ihren Mitmenschen leben können und nicht wieder in ein Ghetto verbannt werden.“
Aber auch die etablierten Kriegsopferverbände erklärten sich mit den Protesten gegen das Urteil solidarisch. In dem in der Mai-Ausgabe der Monatszeitung des VdK Deutschlands veröffentlichten Artikel, der ebenfalls bei Klee wiedergegeben wird, heißt es: „Der VdK Deutschland erwartet ein klärendes Wort der Bundesregierung. Dem Steuerzahler könne nicht zugemutet werden, daß er mit seinen hart erarbeiteten Steuerabgaben eine Rechtsprechung finanziere, die die Würde des Menschen, wie sie das Grundgesetz jedem einzelnen – auch den Behinderten – garantiert, so zynisch mit Füßen trete.“ Es schließt sich an ein Dokument des Reichsbundes. In einem veröffentlichten Artikel in der Ausgabe „Reichsbund, 5/1980“ heißt es: „Wenn das Urteil dennoch bedenklich stimmt, dann deswegen, weil der Reiseveranstalter die Umstände des Aufenthaltes der Schwerbehinderten im Hotel ja auch nicht zu vertreten hat, obwohl ihm im Ausnahmefall – um einen solchen handelt es sich hier ja wohl – das finanzielle Risiko aufgebürdet wird. Das Urteil selbst wird man nicht behindertenfeindlich schelten dürfen, trotzdem könnte es sich dahingehend auswirken, wenn Reiseveranstalter angesichts des unangemessenen publizistischen Wellenschlages ihr Risiko begrenzen wollen.“
Nicht also das Urteil selbst und seine darin zum Ausdruck kommende zynische Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen, sondern die sich darüber empörende Berichterstattung der Medien seien schuld an den Protesten. Diese nicht nur vom Reichsbund erhobene Deutung und die Wucht der Demonstration führten zu einem weiteren Mechanismus, den Menschen mit Behinderungen, wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen, später noch häufiger kennenlernen würden: Der Vorwurf ihrer Instrumentalisierung. Sie seien durch andere Agitatoren über die wahren Hintergründe im Unklaren gelassen und für eigene, im Zweifel linksextreme, Zwecke missbraucht worden. Und die konservative Presse machte alsbald Ernst Klee als einen der Hauptagitatoren aus. Grund hierfür war nicht nur seine Teilnahme an der Demonstration und seine Berichte in der Zeit, sondern letztendlich auch die im Fischer-Verlag herausgegebene Dokumentation zu dem Urteil und seinen Hintergründen. Die berechtigten Anliegen der Betroffenen gerieten hier in den Hintergrund. Sie wurden zu einer manipulierbaren Masse, womit sich die behindertenfeindliche Draufsicht auf diesen gesamten skandalösen Fortgang fortsetzte.
Der juristische Gegenschlag Richter Tempels – einstweilige Verfügungen gegen Ernst Klee und den Verlag
Doch es kam noch besser … oder besser gesagt, schlechter: In der Ausgabe des Nachrichtenmagazins der Spiegel vom 13. Oktober 1980, etwa fünf Monate nach der Demonstration in Frankfurt, etwas mehr als zwei Wochen nach dem verheerenden rechtsextremistischen Bombenschlag auf dem Münchner Oktoberfest und knapp eine Woche nach der Bundestagswahl, erfuhren die mehrwissenden Spiegelleser noch mal alles über das skandalöse Urteil, die empörten Reaktionen und die Demonstration vom 8. Mai.
Der Artikel berichtete aber auch über eine einstweilige Verfügung, die Richter Otto Tempel vor der 3. Zivilkammer seines Landgerichts gegen Ernst Klee und den Fischer-Verlag erwirkt hatte. Zuvor war der Klägerin des Frankfurter Reiseurteils schon vor dem Münchner Landgericht gelungen, Presseorgane und auch Ernst Klee und seinen Verlag auf Unterlassung der Nennung ihres vollständigen Namens in Anspruch zu nehmen. In der Septemberausgabe 1980 der Luftpumpe wird über die prozessualen Bemühungen der Klägerin des Frankfurter Reiseurteils berichtet. In dem Artikel geht es dabei auch um eine Protestaktion einer Münchner Krüppelgruppe, die den zweiten Teil des aufgewendeten Reisepreis, das Frankfurter Gerichtsurteil hatte ihr ja nur knapp die Hälfte als Entschädigung zugesprochen, im Rahmen einer Sammelaktion beitreiben wollte. In der abgedruckten Erklärung hieß es: (Auszug);
„Da das Hohe Gericht nicht in der Lage war, die enorme Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses von Frau Helga H. voll anzuerkennen und ihr nur 50 % des geforderten Schadenersatzes in Höhe von 1.500,— DM zusprach, sammeln Behinderte und Nichtbehinderte die 2. Hälfte in Höhe von 750,— DM. Behinderte wollen Frau H. diesen von ihr geforderten Betrag übergeben mit der Empfehlung, daß sie sich die nächste Urlaubssaison wohlbehütet zu Hause einrichten soll; denn falls sie Urlaubsgelüste verspüren sollte und verreisen will, könnte sie Gefahr laufen, einem Behinderten zu begegnen. Behinderte werden nämlich auch weiterhin – wie andere auch – die nächste Urlaubssaison u. a. in Hotels am Meer genießen.“ Der Autor des Artikels in der Luftpumpe, Lothar Sandfort, ergänzte süffisant: „Das Geld wurde ihr übersandt, liegt aber noch auf der Post. Frau H. ist nicht zu Hause. Hoffentlich ist sie nicht in Urlaub.“
Ernst Klee und sein Verlag hatten gegen die von Richter Tempel erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und so kam es am 7. Oktober 1980, zwei Tage nach der Bundestagswahl, bei der die sozial-liberale Koalition bestätigt und Franz-Josef Strauß (CSU) als Kanzler verhindert wurde, zur mündlichen Verhandlung vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Über den Prozess, seine Begleiterscheinungen, die Proteste und seinen für Ernst Klee, den Fischer-Verlag und die in der Verhandlung anwesenden Demonstranten enttäuschenden Ausgang, berichtete auch die Zeitschrift Luftpumpe in ihren Oktober- und November-Ausgaben sehr ausführlich.
Aber worum ging es dem „Geschädigten“ Richter Otto Tempel: Er monierte konkret zwei Passagen in der Dokumentation von Ernst Klee. Zum einen gab er ein Zitat von Bengt Linquist wieder, das dieser im Mai gegenüber dem Autor Klee geäußert hatte, im seinerzeitigen Artikel der Zeit vom 9. Mai aber nicht abgedruckt gewesen ist: Ich meine, daß der Richter lügt, wenn er behauptet, daß es hauptsächlich schwer geistig Behinderte waren, das ist eine reine Lüge. Ich weiß nicht, woher er das hat, aber eine Lüge ist es, und das können wir hier in Schweden beweisen.“; und wurde so auch in der Luftpumpe 9/80 wiedergegeben. Im zweiten Fall ging es um ein Telefonat unmittelbar vor der Demonstration am 8. Mai zwischen Otto Tempel und einer Lehrerin aus Neckargemünd, mutmaßlich vom dortigen Rehabilitationszentrum. In seinem Buch berichtet Klee, der Richter habe gegenüber der Lehrerin in Bezug auf die Demonstration die Befürchtung geäußert, Rollstuhlfahrer könnten mit Molotow-Cocktails anrollen. In der mündlichen Verhandlung bestritt der so in seiner Ehre verletzte Richter vehement, derartiges von sich gegeben zu haben. Die Lehrerin, mit Namen Wilhelm, nach einem in der Luftpumpe 10/80 abgedrucktem Foto selbst auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, blieb ihrerseits bei ihrer an Eidesstatt versicherten Behauptung. Der Verfügungskläger Tempel berief sich zum Zeugnis seines Standpunktes auf einen Richterkollegen, der zufällig bei dem streitgegenständlichen Telefonat anwesend gewesen sein wollte. Es stand Aussage gegen Aussage. Doch in beiden Fällen wurde die einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt.
Die Unterlegenen scheiterten im UNO-Jahr der Behinderten 1981 auch in der Berufungsinstanz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 1981 ist in der Neuen Juristischen Wochenschrift, S. 2707-2709 im Wortlaut abgedruckt. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. In Bezug auf das Lindquist-Zitat, habe es Ernst Klee versäumt, sich davon zu distanzieren. Dies ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang des Buches, bei dem es sich nicht um eine reine Dokumentation handle. Aus den Kapitelüberschriften und weiteren Textstellen habe sich ergeben, dass es sich um eine kritische Würdigung des Urteils vom 25. Februar 1980 durch den Autor handle. Daher entstehe der Eindruck, der Autor habe sich den Inhalt des Zitates und den darin enthaltenen Vorwurf der Lüge zu eigen gemacht. Im übrigen können Äußerungen in einem Urteil ohnehin keine Lüge, sondern allenfalls unrichtig sein. Das Gericht habe aber von dem auszugehen, was die Parteien ihm vortragen. Insoweit konnte die 24. Zivilkammer und ihr Vorsitzender Tempel also davon ausgehen, dass es sich bei der betroffenen Reisegruppe um geistig Behinderte handeln würde. Und eben auf das Urteil – nicht die anschließenden Behauptungen auf der Pressekonferenz vom 24. April 1980, habe sich das Zitat Lindquist bezogen – so das Gericht.
Die in dem Buch wiedergegebene Behauptung der Lehrerin hinsichtlich der im Telefonat von Richter Tempel befürchteten Gewalttätigkeiten von Rollstuhlfahrern auf der Demonstration am 8. Mai 1980 bestätigte die Berufungsinstant ebenfalls die erstinstanzlich erlassene einstweilige Verfügung. Auch diese Behauptung sei geeignet, Richter Tempel in seiner Ehre zu verletzten und sei daher nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei der Eindruck entstanden, Richter Tempel habe die Rollstuhlfahrer bzw. Behinderte in die Nähe gewalttätiger Gruppen rücken wollen, obgleich es sich hier nach Ansichten in der Bevölkerung um friedfertige, hilfs- und schutzbedürftige und in unserer Gesellschaft benachteiligte Menschen, von denen die Anwendung von Gewalt nicht zu erwarten ist (…) handeln würde. Die vermeintliche Gewaltlosigkeit von Menschen mit Behinderungen würde der Aktivist Franz Christoph knapp einen Monat später am 18. Juni 1981 mit seinem Krückenschlag gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens nachhaltig in Frage stellen. Vorerst aber gereichte diese Charakterisierung durch das OLG Frankfurt am Main dem geschädigten Richter zur Ehre. Dass sich widerstreitende Aussagen der Lehrerin und des Richters in der ersten Instanz gegenüberstanden, führe anders als im Strafrecht nicht zur Entlastung. Der Schädiger – hier also Ernst Klee – trage die Beweislast. Im übrigen habe er es an der journalistischen Sorgfaltspflicht fehlen lassen und die Behauptung der Lehrerin ungeprüft übernommen. Der Verlag müsse sich in beiden Fällen das Verhalten von Klee zurechnen lassen.
Politische und juristische Nachwehen
Richter Tempel siegte auch an einer anderen juristischen Front. Der Justizminister Herbert Günther (SPD) hatte sich in mehreren Interviews kritisch zum Urteil vom 25. Februar 1980 geäußert. Richter Tempel sah darin unzulässige Dienstanweisungen und somit einen Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit und zog vor das Richterdienstgericht. Dieses gab ihm weitestgehend Recht. Die Entscheidung des Hessischen Dienstgerichtes beim LG Frankfurt am Main ist in der Neuen Juristischen Wochenschrift 1981, S. 930-932 abgedruckt. Am 12. Juni 1980 musste der Justizminister im Hessischen Landtag Rede und Antwort wegen des „Behindertenurteils“ stehen. Auf die Frage nach den Konsequenzen für die Juristenausbildung erklärte er u.a. seit längerem würden Arbeitstagungen für Referendare gemeinsam mit einem Psychiater über die Probleme von Psychisch Kranken durchgeführt…!
Ein (kleines) parlamentarisches Nachspiel im Deutschen Bundestag
Aufgrund einer mündlichen Anfrage des damaligen SPD-Abgeordneten Volker Neumann, schaffte es das Urteil des Frankfurter Landgerichts auch in den Deutschen Bundestag. Der am 10. September 1942 geborene Volker Neumann gehörte mit Unterbrechungen in der Zeit von 1978 – 2005 dem Deutschen Bundestag an. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum CDU-Parteispendenskandal, der von 1999 – 2002 tagte. Damals wollte Volker Neumann von der Bundesregierung wissen, ob dieser das Urteil bekannt sei und sie beabsichtige die Geltendmachung derartiger Ersatzansprüche künftig per Gesetz zu verhindern.
Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesjustizministerium Dr. Hans de With (SPD), der diese Funktion von 1974 – 1982 ausübte. Die Antwort fiel zunächst verhalten aus, mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgegebene Gewaltenteilung. Demnach könne die Bundesregierung das Urteil nicht kommentieren, sie setzte sich aber stets für die Integration, auch in Freizeit und Urlaub ein. Gegen Ende der schriftlichen Antwort, die sich als Anlage 64 im Protokoll der Plenarsitzung vom 14. Mai 1980 befindet, wurde der Staatsekretär dann doch noch etwas deutlicher.: „Auf Grund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Der Hessische Minister der Justiz hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß Behinderte keine Störfälle im gesellschaftlichen Getriebe sind; wer sich der Aufgabe, Behinderte am Alltags- und Urlaubsleben teilnehmen zu lassen, stelle, verdiene Anerkennung und Unterstützung. Die Bundesregierung pflichtet dieser Klarstellung vollinhaltlich bei. Sie ist überzeugt, daß die öffentliche Diskussion um die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird.“
Resümee
Man wird noch heute trefflich darüber streiten können, ob die diversen Gerichtsentscheidungen gegen Ernst Klee im Ergebnis und in ihren Begründungen überzeugen. Klar ist aber: Das Frankfurter-Reiseurteil war mit Sicherheit eine Initialzündung für die damalige (Westdeutsche) Behindertenbewegung und die Demonstration am 8. Mai 1980 – 35 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges – ein Tag der Befreiung!