
Foto: Barbara Combrink
Berlin (kobinet) Noch ist der offizielle Änderungsantrag zum Intensivpflegegesetz nicht im System des Deutschen Bundestages eingestellt. Deshalb befinden sich noch viele Betroffene zwischen Hoffen und Bangen. Während der VdK die Losung ausgibt, die Betroffenen könnten durchatmen und sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe über Verbesserungen im Gesetz freut, heißt es vonseiten der Opposition, dass die Regelungen noch nicht deutlich genug gefasst sind. In Köln haben heute Betroffenen mit einem Flashmob vor dem Dom noch einmal auf die Bedrohung ihrer Selbstbestimmung aufmerksam gemacht.











































