
Foto: AbilityWatch
Hameln/Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat infolge der von AbilityWatch unterstützten Verfassungsbeschwerde Fragen zur Triage und den damit verbundenen Abwägungsentscheidungen an unterschiedliche Institutionen versandt. Im Juli hatten neun Personen der sogenannten Corona-Risikogruppe die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie zielt darauf, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nachkommt und verfassungsrechtlich nachprüfbare Prinzipien regelt, nach denen im Fall einer Triage zu entscheiden ist.











































