Berlin (kobinet) Ab dem 27. Dezember soll in Deutschland gegen Corona geimpft werden. "Wir werden dabei zuerst denjenigen einen Schutz anbieten, die ihn auch besonders benötigen", so Gesundheitsminister Jens Spahn am Freitag in einer Pressekonferenz. Vor diesem Hintergrund reagiert der Deutsche Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) mit Unverständnis auf die Corona-Impfverordnung, die Jens Spahn unterzeichnet hat. Der Verband fordert, taubblinde, blinde und stark sehbehinderte Menschen bevorzugt zu impfen, weil für diese Gruppen ein besonders hohes Risiko besteht, sich mit dem Virus anzustecken und dieses weiterzutragen.
„Je weniger man sieht, umso mehr ist man auf Assistenz und Berührung angewiesen und umso schwieriger wird es, den nötigen Sicherheitsabstand zu wahren“, erläutert DBSV-Präsident Klaus Hahn die Herausforderungen. „Wir stellen nicht in Frage, dass zunächst Menschen geimpft werden, die ein besonderes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben oder wichtige Aufgaben bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung übernehmen. Aber wie kann es sein, dass ein taubblinder Mensch, der zur Kommunikation Berührung benötigt, erst ganz zum Schluss mit der breiten Masse geimpft werden soll?“
Taubblinde Menschen seien in besonderem Maß ansteckungsgefährdet, weil ihre Kommunikation mit engem körperlichem Kontakt verbunden ist. Beim Lormen werden Worte durch bestimmte Berührungen der Handinnenfläche und der Finger buchstabiert. Auch beim Abtasten von Gebärden müssen die Hände der Assistenzperson berührt werden, heißt es vonseiten des DBSV.
Die Stellungnahme des DBSV vom 7. Dezember 2020 zum Entwurf der Verordnung gibt’s unter:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/Coronavirus-Impfverordnung.html