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Zeit für Schnellkredite verlängert

Wappen Bundesland Niedersachsen
Wappen Bundesland Niedersachsen
Foto: Gemeinfrei, public domain

Hannover (kobinet) Niedersachsen ist eines der sechs Bundesländer, welche das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen umsetzen. Bislang wurden in der kurzen Zeit 13 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 4,45 Millionen Euro bewilligt. Um dem Bedarf gerecht zu werden und die aktuelle Situation einer weiter anhaltenden Corona-Pandemie zu berücksichtigen, wurde nun entschieden, die Förderung über das Jahresende bis zum 30.Juni 2021 auszudehnen.

Die niedersächsische Sozialministerin, begründete die Wichtigkeit der Förderung mit den Worten: „Es werden immer mehr Stimmen laut, die auf mögliche Folgen der Corona-Pandemie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Die Bedeutung des gemeinnützigen Sektors dürfte noch an Bedeutung gewinnen. Es ist wichtig, diese Arbeit dauerhaft abzusichern und deshalb ist die Verlängerung des Niedersächsischen Schnellkredits für gemeinnützige Organisationen nur folgerichtig.“

Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig. Insgesamt können Darlehen zwischen 10.000 Euro und 800.000 Euro mit Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren beantragt werden.