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Was noch fehlt

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Franziska Vu - ISL

Kassel (kobinet) Zum Ende dieses Jahres hat sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul Gedanken darüber gemacht, was in diesem ereignisreichen und anstrengenden Jahr noch fehlt.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Wenn ein Jahr zu Ende geht, selbst wenn es wie dieses aufgrund des Schaltjahres einen Tag mehr hatte, bleibt immer noch einiges übrig, was fehlt oder nicht erledigt wurde. In diesem von der Corona-Pandemie geprägten Jahr ist es meiner Ansicht nach jedoch noch offensichtlicher, was so alles fehlt. Dazu nur einige wenige Beispiele, die von den kobinet-Leser*innen sicherlich um viele Punkte erweitert werden können.

Beginnen möchte ich mit den heute vom Robert-Koch-Institut gemeldeten 33.071 registrierten Corona-Toten in Deutschland. Während wir in Deutschland gut im Auflisten von Zahlen sind, fehlt hierzulande nach wie vor eine angemessene Kultur, den verstorbenen Menschen, ihrem durch die Pandemie verursachten Leid und dem ihrer Angehörigen zu gedenken. Auch diejenigen, die derzeit von einer Corona-Infektion betroffen sind, bzw. mit Spätfolgen einer Infektion leben müssen, bleiben in der Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar. Diejenigen, die direkt betroffen sind und Angehörige verloren haben, wissen, was es bedeutet, in Zeiten des Lockdowns, Quarantäne und fast keinen Möglichkeiten von den Betroffenen angemessen Abschied nehmen und sie in ihren letzten Stunden begleiten zu können. Wie mag es für sie sein, so manche Verschwörungstheorien bis hin zur Leugnung des Corona-Virus zu hören, die dann auch noch öffentlich verbreitet werden? Welche Wut mag bei ihnen über all diejenigen aufkommen, die sich und andere nach wie vor nicht adäquat schützen und damit zur Verlängerung und Verschärfung des Leids und Sterbens beitragen? Hier fehlen uns also sehr viele Menschen, die letztes Jahr wahrscheinlich noch sehr hoffnungsfroh den Jahreswechsel gefeiert haben, und ein adäquates Gedenken an sie.

Was ebenfalls noch fehlt, ist das Bewusstsein darüber, dass behinderte und ältere Menschen nicht in Sonderwelten leben müssen, auch wenn sie Unterstützung brauchen. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich auf erschreckende Weise gezeigt, wie schnell es gehen kann, dass Freiheitsrechte entzogen werden, man einer höheren Ansteckungsgefahr in Einrichtungen ausgeliefert sein kann und vor allem, wie die Politik und Verwaltung nach wie vor stationär statt ambulant denkt. Bei fast allen Maßnahmen wurden behinderte und ältere Menschen, die nicht in Sondereinrichtungen leben, erst einmal weitgehend vergessen. Sei es die Ausrüstung mit Masken und Schutzkleidung, die miserable und keineswegs barrierefreie Information vor allem am Anfang der Pandemie für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, bis hin zur Impfpriorisierung, das stationäre Denken dominierte und dominiert immer noch. Die einzelnen behinderten und älteren Menschen, die zu Hause leben, wurden zum Teil sträflich vernachlässigt. Und auch in Sachen Triage hat die Politik noch immer keine Verantwortung übernommen, eine diskriminierungsfreie Behandlung sicherzustellen, trotz eines großen Aufschreis behinderter Menschen, bis hin zu einer noch laufenden Verfassungsbeschwerde durch Aktive von AbilityWatch.

Was auch fehlt, ist der Referentenentwurf für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz. Nicht zuletzt aufgrund der Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in deutsches Recht bis zum 28. Juni 2022 ist dieser überfällig, wenn ein entsprechendes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und eine entsprechende Partizipation sichergestellt werden soll. Vor allem fehlt in der Bundesregierung überhaupt das Bewusstsein, dass wir ein umfassendes Gesetz zur Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten brauchen. Spätestens während der Corona-Pandemie dürfte ein großer Teil der Bevölkerung bemerkt haben, was es bedeutet, wenn die Teilhabe massiv eingeschränkt ist, so dass man hieraus auch Lehren in Sachen Barrierenabbau ziehen könnte, die behinderten Menschen schon seit Jahr und Tag die Teilhabe an vielen Aktivitäten und Bereichen unserer Gesellschaft verwehren. Deshalb fehlt auch noch die Verschwörungstheorie, dass das Corona-Virus eine Erfindung von Aktivist*innen der Behindertenbewegung ist, um dem Rest der Bevölkerung einmal zu zeigen, was die Einschränkung der Teilhabe konkret bedeutet.

Was auch noch fehlt, ist der Gesetzentwurf, mit dem die von Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil bei der Welttagsveranstaltung des Deutschen Behindertenrats am 3. Dezember 2020 angekündigte Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keinen behinderten Menschen trotz Beschäftigungspflicht beschäftigen, in die Tat umsetzt. Oder war das nur ein Strohfeuer, das vom wirtschaftshörigen Koalitionspartner CDU/CSU genauso abgelehnt wird, wie die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit? Dann war es ein schlechter Scherz anlässlich der Welttagsveranstaltung.

Eine weitere Sache fehlt ebenfalls noch. Nachdem es mit dem Angehörigenentlastungsgesetz gelungen ist, Angehörige weitgehend von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege von Angehörigen zu entlasten, fehlt noch die Entlastung der selbst Betroffenen von dieser Anrechnung. Besonders nach der Erhöhung der Anrechnungsbeträge durch das Bundesteilhabegesetz rechtfertigt der geringe Personenkreis behinderter Menschen, bei dem noch was zu holen ist, kaum mehr den Abrechnungsaufwand und den zum Teil betriebenen bürokratischen Aufwand für die Betroffenen durch die Behörden. Daher fehlt im nun vorliegenden Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz ein entsprechender Passus, der die Anrechnung zumindest den Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes für diejenige vorsieht, die auf die Hilfen direkt angewiesen sind, nämlich für behinderte Menschen selbst.

Und in dem Zusammenhang fehlt auch immer noch eine echte Partizipationskultur hierzulande. Trotz einiger zarter Pflänzchen, die zeigen, dass es besser geht, glänzt die Bundesregierung immer wieder, wie derzeit beim Referentenentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz, durch äußerst kurze und absolut unangemessene Fristen für Stellung nahmen zu Referentenentwürfen. Von den im Bundestag vertretenen Parteien ganz zu schweigen, so dass man sich bei manchen Gesetzesanhörungen fragt, ob so manche Fraktionen noch nichts von Selbstvertretung und der Einbeziehung behinderter Menschen gehört haben. Seltsamerweise sind dies meist die derzeit regierenden Koalitionsfraktionen, denen die Meinung der Betroffenen oft wohl nicht ins Konzept passt.

Es fehlt also noch einiges in diesem Jahr – und dem wären noch viele weitere Beispiele hinzuzufügen, von denen die kobinet-Leser*innen sicherlich viele parat haben. Vor allem dann, wenn man auf konkrete Assistenz, Hilfsmittel oder Rehamaßnahmen angewiesen ist, muss man leider oft die Mängel der Realität erleben. Hier fehlt sicher auch, dass diejenigen, die für die Bewilligung bzw. Erbringung der verschiedenen Leistungen zuständig sind, einmal einige Wochen lang in den Schuhen der Betroffenen wandeln sollten, um ihren Blick zu schärfen. Dann aber bitte nicht mit dem abgehobenen Blick in Sonderwelten, sondern mit der Brille der verhinderten Inklusion der Betroffenen, so wie man sie sich für sich selbst wünscht.

Doch nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Daher werden uns leider auch im nächsten Jahr nicht die Themen ausgehen, für die wir uns einsetzen müssen und über die berichtet werden muss. Zumal 2021 viele Wahlen anstehen und auch dort die Einmischung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen dringend erforderlich ist.