
Foto: omp
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. März den bereits erwarteten „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen des European Accessibilities Act (EAA) in deutsches Recht. Der Gesetzentwurf soll nach der Anhörung der Verbände am 24. März im Bundeskabinett beschlossen werden, damit der Bundestag das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet kann.











































