
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zugestimmt. Das am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) sieht vor, dass die Krankenkassen mit höheren Beiträgen im Jahr 2021 Ausgabensteigerungen auffangen können. Der Sozialverband VdK Deutschland fordert mehr Solidarität bei der Krankenversicherung,. so dass zukünftig auch Privatversicherte einzahlen müssen.











































