
Foto: Netzwerk Artikel 3
Berlin (kobinet) Laut Ansagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die EU-Richtlinie 2019/882 zum Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA) entsprechend des Koalitionsvertrages weitgehend 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Was steht denn im Koalitionsvertrag wirklich dazu drin? Dieser Frage ist Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 nachgegangen und hat sich den Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU genauer angeschaut.











































