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Berlin (kobinet) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steigt in die nächste Phase zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege ein. Gesucht werden das Wissen und die Erfahrung von Organisationen bei der Versorgung von schwerstpflegebedürftigen, oft auf eine künstliche Beatmung angewiesene Menschen, bei denen die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich ist. Die breite Expertise solcher Organisationen möchte der G-BA in das anstehende Stellungnahmeverfahren zur Richtlinie einbinden.











































