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Werkstättenkritischer Bericht mit großer Mehrheit verabschiedet

Katrin LANGENSIEPEN im Europaparlament in Brüssel
Katrin LANGENSIEPEN im Europaparlament in Brüssel
Foto: European Union 2019 - Source : EP

Brüssel (kobinet) Mit großer Mehrheit stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL) heute am 27. Januar 2021 für den Bericht zur “Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der UN-BRK”, den die Grüne Abgeordnete Katrin Langensiepen eingebracht hatte. Die Vorlage wurde mit 47 Stimmen dafür, 1 dagegen und 4 Enthaltungen beschlossen, wie die Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses und der interfraktionellen Gruppe von Menschen mit Behinderung des Europaparlaments, Katrin Langensiepen, in einer Presseinformation mitteilte. Besonders kritisch geht der Bericht mit der Situation in Werkstätten um und fordert, diese langfristig auslaufen zu lassen und durch Alternativen zu ersetzen.



„Vor wenigen Tagen wurde das zehnjährige Jubiläum des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union gefeiert und noch immer scheitern die EU-Mitgliedstaaten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Mein Bericht legt offen, wie sie ihrer Verpflichtung gegenüber Menschen mit Behinderungen, ein Recht auf inklusiven und barrierefreien Zugang zu fair bezahlter Arbeit zu garantieren, noch immer nicht nachkommen. Vor allem fordere ich verpflichtende Quoten für einen inklusiven Arbeitsmarkt, und Alternativen zu Werkstätten, die die sozialen Rechte von Menschen mit Behinderung achten, das Arbeitsrecht anwenden und einen Mindestlohn zahlen“, erklärte Katrin Langensiepen.

Bereits im Vorfeld der heutigen Debatte im Sozialausschuss des Europaparlaments hatte Katrin Langensiepen eine klare Position in Sachen Werkstätten für behinderte Menschen bezogen und erklärt: „Besonders freut es mich deshalb, dass wir die Forderung einbringen, Behindertenwerkstätten, die nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, langfristig auslaufen zu lassen. Bis dahin müssen Menschen in Behindertenwerkstätten einen Arbeitsnehmer*innenstatus bekommen. Sozialer Schutz und Mindestlohn muss auch für sie gelten. Gerade für Deutschland, Spitzenreiter der Behindertenwerkstätten, wird dies zu großen Veränderungen führen.“

Link zum kobinet-Bericht vom 27.1.2021 im Vorfeld der heutigen Debatte