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bvkm-Merkblatt zur Grundsicherung

Vorderseite der Grundsicherungsbroschüre des bvkm
Cover des bvkm-Ratgebers Grundsicherung
Foto: bvkm

Hollenbach (kobinet) In seiner Reihe Recht und Ratgeber hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen seine Informationen zur Grundsicherung aktualisiert. Geboten werden Informationen rund um das Thema, auch im Hinblick auf die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes sowie Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie.

Link zum Download des Merkblattes

Anmerkungen von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Leider fehlen bei diesen Informationen Hinweise auf die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz. Die Frage der Benachteiligung nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG kann per Vergleich mit einer Referenzperson beantwortet werden. Diese beschreibt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 14.04.2016 Az.: L 7 SO 1119/10 folgendermaßen: „… maßgebliche Vergleichsgruppe ist der nichtbehinderte und nicht sozialhilfebedürftige Mensch vergleichbaren Alters.“ Ist es vor diesem Hintergrund richtig, dass schwerbehinderte Menschen mit keiner oder unzureichender Erwerbsbiografie automatisch in die Grundsicherung fallen, also dorthin, woraus sich der Mensch aus eigenen Kräften befreien können sollte?