
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Mit einem am 12. Mai veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine fachgerichtliche Entscheidung in einem betreuungsrechtlichen Verfahren aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Beschwerdeführerin und Mutter einer gesetzlich betreuten Frau setzte sich gegen eine fachgerichtliche Entscheidung zur Wehr, mit der ihre Entlassung als Betreuerin bestätigt wurde. Der Wunsch der Tochter war es ausdrücklich, von ihrer Mutter weiter betreut zu werden.











































