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Hamburg (kobinet) Vor 30 Jahren, am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht in Kraft und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. „Die Betroffenen bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Das war damals revolutionär“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker rückblickend.










































