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BAR veröffentlicht dritten Teilhabeverfahrens­bericht

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Foto: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

FRANKFURT am MAIN (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat ihren dritten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2020 insgesamt 2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Antragszahl somit um 14,7 Prozent zurückgegangen. Bei 14,1 Prozent der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten. Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung liegt bei 19,1 Tagen und hat sich im Jahresvergleich um anderthalb Tag leicht verkürzt.

Insgesamt wurden, so zeigt der Bericht auf, 80,7 Prozent aller beantragten Leistungen vollständig oder teilweise bewilligt. Die Hälfte aller eingegangenen Widersprüche sind zugunsten von Leistungsberechtigten entschieden worden. Diese und weitere Ergebnisse sind im dritten Teilhabeverfahrensbericht enthalten, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum 30. Dezember 2021 veröffentlicht hat.

Entlang der 16 gesetzlich vorgeschriebenen Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern sind 1.064 ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2020 an die BAR übermittelt. Im Anschluss hat die BAR die Daten unter Beteiligung der Rehabilitationsträger ausgewertet.

Der 260 Seiten starke aktuelle Dritte Teilhabeverfahrensbericht ist unter diesem Link als PDF-Datei nachzulesen. Alle drei bisher erschienenen Teilhabeverfahrensberichte stehen auf der BAR-Website zu Verfügung und können dort als Printexemplar bestellt werden.