
Foto: Henning Schacht
Berlin (kobinet) Anlässlich der zweiten und dritten Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag am 18. März hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, appelliert, die Belange vulnerabler Gruppen nicht zu vergessen. „Vulnerable Gruppen leben nicht nur in Einrichtungen. Es geht zum Beispiel Menschen, bei denen das Impfen aus unterschiedlichsten Gründen nur eingeschränkt wirkt und die daher einen schweren Verlauf fürchten müssen. Und es geht um Menschen, für die auch ein sogenannter milder Verlauf eine Gefahr wäre. Sie wohnen zu Hause, gehen arbeiten, einkaufen, wollen sich mit ihren Angehörigen und Freunden treffen“, betonte Jürgen Dusel.











































