
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) heute Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam beobachten und begleiten.










































