
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert Regelungen zur Triage nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung behinderter Menschen. Seit dem 13. Oktober befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der die Regelung zur Triage enthalten wird. Dieser muss laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 Vorkehrungen treffen, damit behinderte Menschen bei medizinischen Versorgungsengpässen in Pandemien nicht diskriminiert werden. Die ISL und deren Vorstandsmitglied Jenny Bießmann appellieren an die Politik, „in den nächsten Wochen müssen noch einige Verbesserungen auf den Weg gebracht werden, damit behinderte Menschen in Zeiten knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden. Der jetzige Entwurf wird weder Menschenrechten noch dem Prinzip der Lebenswertindifferenz gerecht.“






































