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BERLIN (kobinet) Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat kürzlich die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung untersucht und seine Erkenntnisse und Empfehlungen in seinem „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ zusammengefasst. In diesem Bericht stellt das BAS große Defizite in der Hilfsmittelversorgung fest.
Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln (beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen) ist für viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt insbesondere für ältere oder behinderte Menschen. Deshalb soll die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln von den gesetzlichen Krankenversicherungen bestmöglich organisiert werden. Die Auswertung des BAS zeigt, dass an vielen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.
Beispielsweise verfügen, wie der Bericht feststellt, nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Außerdem kommen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren. So ist ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert.
Der Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in den Gesetzlichen Krankenkassen ist unter diesem Link zu erhalten.