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Zweite Staatenprüfung Deutschlands voraussichtlich im August/September 2023

Flagge UN
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Foto: public domain

Genf (kobinet) Nicht zuletzt die Corona-Pandemie, aber auch die begrenzten Ressourcen des Fachausschusses über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen, haben die zweite Staatenprüfung Deutschlands immer wieder hinausgezögert. Jetzt scheint klar zu sein, dass sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen nach der 1. Staatenprüfung von 2015 nun im August/September 2023 zum zweiten Mal den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland genauer anschauen wird. Die Anhörung Deutschland ist in der Agenda für die 29. Session des Ausschusses zwischen dem 14. August und 8. September in Genf vorgesehen, wie aus Dokumenten des Ausschusses hervorgeht.

Neben Deutschland ist für diese Session u.a. auch die Staatenprüfung Österreichs und Isreals vorgesehen.

Link zum Dokument des Fachausschusses der Vereinten Nationen

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Uwe Heineker
14.10.2022 10:15

Betrachtet man nur das Gebahren der Regierung bzgl. der Werkstatt für behinderte Menschen: die nächste Rüge der UN ist Deutschland gewiss – wie blamabel!

Marion
Antwort auf  Uwe Heineker
14.10.2022 11:38

Seitens der UN gab es zu den Werkstätten bereits eine Stellungnahme. Die ist einige Jahre her.

Uwe Heineker
Antwort auf  Marion
14.10.2022 12:08

die die Regierung seit 2015 (1. Staatenprüfung) ignoriert und am menschenrechtswidrigen Werkstätten-System stur festhält …