Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Düsseldorf (kobinet) Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mitgeteilt, dass die Landesregierung die Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden innerhalb der Pflege und der Eingliederungshilfe abbauen und dadurch die Praxis vor Ort spürbar entlasten will. Hierzu werden Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert oder vereinheitlicht. Außerdem bekommen die Pflege- und Betreuungseinrichtungen mehr Flexibilität für die Gestaltung von bedarfsgerechten und wohnortnahen Angeboten. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 2. Juni 2026 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen, der dies nach Informationen des Sozialministeriums ermöglichen soll.




