Berlin (kobinet)
Es gibt ein neues Gutachten.
Ein Gutachten ist ein Bericht von Fach-Leuten.
Fach-Leute kennen sich sehr gut aus.
Das Gutachten schützt Menschen vor Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes hat das Gutachten beauftragt.
Die Antidiskriminierungs-Stelle ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Das Gutachten wurde am 27. Mai 2026 veröffentlicht.
Das Gutachten untersucht die Aufgaben der Stelle.
Es zeigt, was die Stelle tun kann.
Es zeigt auch, was die Stelle nicht tun kann.
In Deutschland gibt es das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Dieses Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Das AGG soll bald geändert werden.
Am 11. Juni wird das neue Gesetz im Bundes-Tag besprochen.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Im Parlament machen gewählte Vertreter Gesetze.
Das Gutachten hilft, das neue Gesetz gut zu machen.
Hier könnt ihr das Gutachten lesen:

Foto: ADS
Berlin (kobinet) "Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus rechtlicher, rechtsvergleichender und rechtspolitischer Perspektive", so lautet der Titel eines Rechtsgutachten, das im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt und am 27. Mai 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Gerade im Hinblick auf zunehemende Diskriminierungen, aber auch bezüglich der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift das Rechtsgutachten eine Reihe von aktuellen Fragen der Rechtsdurchsetzung auf. Für den 11. Juni ist die Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Bundestag geplant.
Link zur Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen – Langfassung
www.antidiskriminierungsstelle.de/gutachten-gleichbehandlungsstellen
Link zum Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen – Kurzfassung
www.antidiskriminierungsstelle.de/gutachten-gleichbehandlungsstellen-kurz

Foto: ADS
Berlin (kobinet) "Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus rechtlicher, rechtsvergleichender und rechtspolitischer Perspektive", so lautet der Titel eines Rechtsgutachten, das im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt und am 27. Mai 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Gerade im Hinblick auf zunehemende Diskriminierungen, aber auch bezüglich der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift das Rechtsgutachten eine Reihe von aktuellen Fragen der Rechtsdurchsetzung auf. Für den 11. Juni ist die Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Bundestag geplant.
Link zur Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen – Langfassung
www.antidiskriminierungsstelle.de/gutachten-gleichbehandlungsstellen
Link zum Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen – Kurzfassung
www.antidiskriminierungsstelle.de/gutachten-gleichbehandlungsstellen-kurz




