
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Träger öffentlicher Gewalt, wie Behörden und Krankenkassen, sind seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie erweiterte 2018 die Vorgaben. Seither sind alle öffentlichen Stellen, wie z. B. auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt. Das machte zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich. „Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden“, stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fest. Der Verband fordert deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar sind, ist der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt hat. Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.
							





































 
 

