Berlin (kobinet)
Behörden und Kranken-Kassen müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das ist seit 20 Jahren Gesetz.
2018 gab es neue Regeln von der EU.
Seitdem müssen alle öffentlichen Stellen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Zum Beispiel auch Hoch-Schulen.
Aber viele Stellen halten sich nicht an die Regeln.
Das zeigt ein Bericht vom März 2025.
Christiane Möller arbeitet beim Deutschen Blinden- und Seh-Behinderten-Verband.
Sie sagt: Die Gesetze helfen nicht.
Es gibt keine Strafen für Verstöße.
Der Verband will deshalb eine Änderung.
Prüf-Stellen sollen alle geprüften Internet-Seiten im Internet veröffentlichen.
Auch die Prüf-Ergebnisse sollen öffentlich werden.
Casey Kreer ist eine Aktivistin.
Eine Aktivistin ist eine Frau, die sich für ein wichtiges Thema einsetzt.
Sie kämpft für Veränderungen und will die Welt besser machen.
Sie hat erreicht, dass einige Prüf-Berichte jetzt im Internet stehen.
Dafür hat sie das Informations-Freiheits-Gesetz genutzt.
Der Verband will auch mehr Rechte für die Prüf-Stellen.
Die Prüf-Stellen sollen Bußgelder geben können.
Sie sollen auch die Aufsichts-Behörden informieren können.
Hintergrund: Kaum Fort-Schritt bei digitaler Barriere-Freiheit
Deutschland muss alle 3 Jahre einen Bericht an die EU schicken.
Der Bericht zeigt: Wie gut setzen die Stellen die Regeln um?
Das Ergebnis ist schlecht.
Die Prüfer haben 7.239 Internet-Seiten geprüft.
Sie haben auch 269 Apps geprüft.
Keine einzige Internet-Seite ist 100 Prozent barriere-frei.
Keine einzige App ist 100 Prozent barriere-frei.
Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen macht einen einfachen Fehler.
Sie haben keine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite.
Diese Erklärung ist Pflicht.
In der Erklärung steht: So barriere-frei ist unsere Internet-Seite.
Nur 48 Prozent der Stellen haben so eine Erklärung.
Aber nur 13 Prozent der Erklärungen sind richtig gemacht.
Ein anderes Beispiel sind PDF-Dateien.
Nur 4 Prozent der PDF-Dateien bestehen einen Test zur Barriere-Freiheit.
Der Test findet nicht alle Fehler.
Deshalb sind wahrscheinlich noch weniger PDF-Dateien wirklich barriere-frei.
Der DBSV kämpft seit Jahren gegen digitale Barrieren.
Mehr Informationen:

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Träger öffentlicher Gewalt, wie Behörden und Krankenkassen, sind seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie erweiterte 2018 die Vorgaben. Seither sind alle öffentlichen Stellen, wie z. B. auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt. Das machte zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich. "Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden", stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fest. Der Verband fordert deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar sind, ist der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt hat. Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.
Hintergrund: Kaum Fortschritt bei digitaler Barrierefreiheit
Alle drei Jahre ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-Webseiten-Richtlinie vorzulegen. Das Fazit des aktuellen Berichts ist ernüchternd: Keine der 7.239 geprüften Webseiten und der 269 Apps ist hundertprozentig barrierefrei. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen scheitert schon an der einfachsten Anforderung: eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Sie soll die Vereinbarkeit der Website oder App mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit dokumentieren. Nur 48 Prozent kommen dieser Verpflichtung nach und bei nur 13 Prozent entspricht diese Erklärung den Anforderungen. Ein weiteres Beispiel: Nur vier Prozent der PDF-Dokumente bestehen einen automatisierten Barrierefreiheitstest. Der Test findet nicht immer alle Fehler, so dass die Anzahl der tatsächlich barrierefreien PDF-Dokumente wahrscheinlich noch geringer ist.
Der DBSV engagiert sich seit Jahren für die Beseitigung von digitalen Barrieren.
Mehr Informationen:
Casey Kreer: Prüfberichte über die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Träger öffentlicher Gewalt, wie Behörden und Krankenkassen, sind seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie erweiterte 2018 die Vorgaben. Seither sind alle öffentlichen Stellen, wie z. B. auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt. Das machte zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich. "Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden", stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fest. Der Verband fordert deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar sind, ist der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt hat. Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.
Hintergrund: Kaum Fortschritt bei digitaler Barrierefreiheit
Alle drei Jahre ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-Webseiten-Richtlinie vorzulegen. Das Fazit des aktuellen Berichts ist ernüchternd: Keine der 7.239 geprüften Webseiten und der 269 Apps ist hundertprozentig barrierefrei. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen scheitert schon an der einfachsten Anforderung: eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Sie soll die Vereinbarkeit der Website oder App mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit dokumentieren. Nur 48 Prozent kommen dieser Verpflichtung nach und bei nur 13 Prozent entspricht diese Erklärung den Anforderungen. Ein weiteres Beispiel: Nur vier Prozent der PDF-Dokumente bestehen einen automatisierten Barrierefreiheitstest. Der Test findet nicht immer alle Fehler, so dass die Anzahl der tatsächlich barrierefreien PDF-Dokumente wahrscheinlich noch geringer ist.
Der DBSV engagiert sich seit Jahren für die Beseitigung von digitalen Barrieren.
Mehr Informationen:
Casey Kreer: Prüfberichte über die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland
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