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DBSV fordert Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps

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Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Träger öffentlicher Gewalt, wie Behörden und Krankenkassen, sind seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie erweiterte 2018 die Vorgaben. Seither sind alle öffentlichen Stellen, wie z. B. auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt. Das machte zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich. "Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden", stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fest. Der Verband fordert deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar sind, ist der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt hat. Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.

Hintergrund: Kaum Fortschritt bei digitaler Barrierefreiheit

Alle drei Jahre ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-Webseiten-Richtlinie vorzulegen. Das Fazit des aktuellen Berichts ist ernüchternd: Keine der 7.239 geprüften Webseiten und der 269 Apps ist hundertprozentig barrierefrei. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen scheitert schon an der einfachsten Anforderung: eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Sie soll die Vereinbarkeit der Website oder App mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit dokumentieren. Nur 48 Prozent kommen dieser Verpflichtung nach und bei nur 13 Prozent entspricht diese Erklärung den Anforderungen. Ein weiteres Beispiel: Nur vier Prozent der PDF-Dokumente bestehen einen automatisierten Barrierefreiheitstest. Der Test findet nicht immer alle Fehler, so dass die Anzahl der tatsächlich barrierefreien PDF-Dokumente wahrscheinlich noch geringer ist.

Der DBSV engagiert sich seit Jahren für die Beseitigung von digitalen Barrieren.

Mehr Informationen:

Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102, veröffentlicht am 6. März 2025 (PDF)

Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in Deutschland – Berichtszeitraum 23.12.2021 bis 22.12.2024

Casey Kreer: Prüfberichte über die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland

DBSV-Webseite zu digitaler Barrierefreiheit

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