BERLIN (kobinet)
Am 28. Juni 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie sollen bestimmte Produkte besser nutzen können.
Sie sollen bestimmte Dienst-Leistungen besser nutzen können.
Dienst-Leistungen bedeutet: Jemand hilft dir bei etwas, was du brauchst.
Das kann zum Beispiel ein Friseur sein, der dir die Haare schneidet, oder ein Arzt, der dich gesund macht.
Der Deutsche Behinderten-Rat findet das Gesetz gut.
Behinderten-Rat bedeutet: Menschen mit Behinderung treffen sich hier und sprechen über ihre Wünsche.
Sie sagen der Politik, was sich verbessern soll.
Aber der Deutsche Behinderten-Rat sagt auch:
Das Gesetz muss noch besser werden.
Das Gesetz kommt aus Europa.
In Europa gibt es den European Accessibility Act.
Die Abkürzung ist: EAA.
Deutschland macht aus diesem europäischen Gesetz ein deutsches Gesetz.
Privat-Unternehmen sollen ihre Produkte barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Privat-Unternehmen sollen ihre Dienst-Leistungen barriere-frei machen.
Das ist jetzt Pflicht für bestimmte Bereiche.
In Deutschland leben mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen sollen als Kunden nicht mehr benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Diese Person hat dann weniger Chancen im Leben.
Das BFSG gilt nur für bestimmte Bereiche:
- Online-Handel
- Bank-Dienst-Leistungen
- Fern-Verkehr mit Bussen und Bahnen
- Bestimmte Geräte
Diese Geräte sind zum Beispiel:
- Selbst-Bedienungs-Terminals
- Bank-Automaten
- Fahr-Schein-Automaten
- Computer
- Smart-Phones
- E-Book-Reader
- Smart-TVs
Aber: Es dauert noch lange.
Bis alle Terminals und Dienst-Leistungen wirklich barriere-frei sind.
Es gibt lange Übergangs-Fristen.
Der Deutsche Behinderten-Rat sagt:
Das Gesetz muss dringend verbessert werden.
Viele Dienst-Leistungen fehlen noch in dem Gesetz.
Viele Produkt-Gruppen fehlen noch in dem Gesetz.
Diese Bereiche fehlen zum Beispiel:
- Post-Dienst-Leistungen
- Haushalts-Geräte
- Medizin-Produkte
- Geräte für den Beruf
Dr. Martin Danner arbeitet für den Deutschen Behinderten-Rat.
Er sagt:
Das BFSG ist ein erster Schritt.
Besonders für den Handel ist das gut.
Aber es müssen noch mehr Schritte folgen.
Menschen mit Behinderungen werden noch von vielen Bereichen ausgeschlossen.
Es braucht noch mehr Gesetze:
- Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz muss besser werden
- Das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz muss besser werden
- Alle Gesetze müssen gut zusammen-arbeiten

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert Nachbesserungen. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und soll mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schaffen.
Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Durch das BFSG sollen sie als Kundinnen und Kunden nicht mehr benachteiligt werden. Aber: Das BFSG betrifft aktuell nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im Online-Handel, bei Bankdienstleistungen, im überregionalen Personenverkehr und Geräte wie Selbstbedienungsterminals, Bank- oder Fahrscheinautomaten, Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Smart-TVs.
Und bis Selbstbedienungsterminals und Dienstleistungen wirklich barrierefrei zugänglich sein müssen, wird es noch dauern. Denn es gelten zum Teil lange Übergangsfristen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht hier dringenden Bedarf für Nachbesserungen. Einige Dienstleistungen und Produktgruppen fehlen im Gesetz bislang – etwa Postdienstleistungen, Haushaltsgeräte und Medizinprodukte. Auch solche, die beruflich genutzt werden, sind im BFSG nicht berücksichtigt.
„Mit dem BFSG wurde der „European Accessability Act“ in deutsches Recht überführt. Das ist ein erster Schritt zu mehr Barrierefreiheit insbesondere was den Handel angeht“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. „Es müssen nun weitere Schritte des Gesetzgebers folgen, damit Menschen mit Behinderungen nicht weiterhin von vielen Bereichen des Geschäftsverkehrs ausgeschlossen bleiben.“ Dazu gehört nicht nur die Weiterentwicklung des BFSG, sondern auch eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und eine sinnvolle Verzahnung der Gesetze miteinander.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert Nachbesserungen. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und soll mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schaffen.
Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Durch das BFSG sollen sie als Kundinnen und Kunden nicht mehr benachteiligt werden. Aber: Das BFSG betrifft aktuell nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im Online-Handel, bei Bankdienstleistungen, im überregionalen Personenverkehr und Geräte wie Selbstbedienungsterminals, Bank- oder Fahrscheinautomaten, Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Smart-TVs.
Und bis Selbstbedienungsterminals und Dienstleistungen wirklich barrierefrei zugänglich sein müssen, wird es noch dauern. Denn es gelten zum Teil lange Übergangsfristen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht hier dringenden Bedarf für Nachbesserungen. Einige Dienstleistungen und Produktgruppen fehlen im Gesetz bislang – etwa Postdienstleistungen, Haushaltsgeräte und Medizinprodukte. Auch solche, die beruflich genutzt werden, sind im BFSG nicht berücksichtigt.
„Mit dem BFSG wurde der „European Accessability Act“ in deutsches Recht überführt. Das ist ein erster Schritt zu mehr Barrierefreiheit insbesondere was den Handel angeht“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. „Es müssen nun weitere Schritte des Gesetzgebers folgen, damit Menschen mit Behinderungen nicht weiterhin von vielen Bereichen des Geschäftsverkehrs ausgeschlossen bleiben.“ Dazu gehört nicht nur die Weiterentwicklung des BFSG, sondern auch eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und eine sinnvolle Verzahnung der Gesetze miteinander.




