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Regelungen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz treten am 28. Juni 2025 in Kraft

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Foto: omp

Frankfurt (kobinet) Neben Online-Shops wird auch die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und einzelnen Produkten wie E-Books und Online-Banking künftig unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen. Ebenso gibt es beispielsweise Änderungen für Smartphones, Smart-TVs und Geldautomaten und Fahrkartenterminals. Darüber hat die Frankfurter Rundschau einige Tage vor Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Barrierefreiheit am 28. Juni 2025 berichtet, wie Sabine Lohner den kobinet-nachrichten mitteilte. Generell ist zu beobachten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit vor allem bei der Gestaltung von Online-Angeboten führt.

Link zum Bericht der Frankfurter Rundschau vom 21. Juni 2025

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Johanne van der med
25.06.2025 10:21

Dieser Beitrag ist eine gute Quelle zum BFSG.