DORTMUND (kobinet)
Die Förder-Gemeinschaft rehaKIND hat einen Bericht geschrieben.
RehaKIND ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
In dem Bericht geht es um Hilfs-Mittel für Kinder mit Behinderung.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Roll-Stühle oder Geh-Hilfen.
Seit März 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll helfen.
Kranken-Kassen sollen Hilfs-Mittel schneller genehmigen.
Das neue Gesetz funktioniert so:
Fach-Ärzte aus besonderen Zentren können Hilfs-Mittel empfehlen.
Diese Zentren heißen SPZ oder MZEB.
SPZ sind Zentren für Kinder mit Behinderung.
MZEB sind Zentren für Erwachsene mit Behinderung.
Wenn ein Arzt aus so einem Zentrum ein Hilfs-Mittel empfiehlt:
Dann muss die Kranken-Kasse das Hilfs-Mittel genehmigen.
Die Kranken-Kasse darf nicht extra prüfen lassen.
Das neue Gesetz soll Geld sparen.
Es soll 12 Millionen Euro sparen.
Das Gesetz soll auch weniger Bürokratie machen.
Bürokratie bedeutet: Behörden und Ämter machen viele Regeln, die wir befolgen müssen.
Oft muss man dafür viele Papiere ausfüllen.
Aber viele Kranken-Kassen halten sich nicht an das Gesetz.
Das sagt rehaKIND.
Besonders große Kranken-Kassen machen das.
Auch Betriebs-Kranken-Kassen machen das.
Die Kranken-Kassen lassen trotzdem prüfen.
Sie schicken die Anträge zum Medizinischen Dienst.
Das ist nicht richtig.
Das belastet die Familien.
Das belastet auch die Ärzte.
RehaKIND sammelt Beispiele für dieses Problem.
Es gibt immer mehr Beispiele.
RehaKIND sagt:
Die Kranken-Kassen müssen dem Gesetz folgen.
Das System muss weniger Bürokratie haben.
Familien brauchen schnell Hilfe.
RehaKIND will das Problem lösen.
RehaKIND spricht mit den Kranken-Kassen.
RehaKIND spricht auch mit Politikern.
Im September soll es ein großes Treffen geben.
Das Treffen heißt Round-Table.
Zu dem Treffen kommen:
- Vertreter von Kranken-Kassen
- Politiker
- Ärzte
- Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
Eine Behindertenbeauftragte ist eine Person, die Menschen mit Behinderung hilft.
Sie sorgt dafür, dass alle gleich behandelt werden.
Bei dem Treffen sollen alle über das Problem sprechen.
Alle sollen gemeinsam eine Lösung finden.

Foto: Gerhard Bartz
DORTMUND (kobinet) Die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation (rehaKIND) hat eine erste Bilanz zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB nach §33 Absatz 5c SGB V gezogen. Immerhin könnten auf dem Weg dieser gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweise rund zwölf Millionen Euro eingespart werden. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben dieser seit März 2025 geltende Regelung bei vorliegenden Verordnungen oder Empfehlungen durch Fachärztinnen und Fachärzten aus den SPZ (Sozialpädiatrische Zentren) /MZEB (Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung), setzen einige große und regionale Krankenkassen nach Einschätzung von rehaKIND diese Regelung nicht um.
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) hatte in der Referentenvorlage Angang Januar 2025 vor Verabschiedung des Gesetzes ein Einsparpotential bei Kassen und beteiligten Ärzten Einsparpotential von zirka zwölf Millionen Euro auf der bürokratischen Ebene prognostiziert. Dennoch verläuft die Umsetzung schleppend, der Medizinische Dienst wird weiterhin zur Prüfung herangezogen und belastet dadurch Familien und professionell Beteiligte.
Dies betrifft nach Informationen von rehaKIND hauptsächlich einzelne große Kassen und die regionalen Betriebskrankenkassen (BKKen). Das zeigt eine stetig wachsenden „Fallsammlung“, die rehaKIND aktuell dokumentiert.
„Wir brauchen dringend ein Ende der Misstrauenskultur und ein ernsthaftes Interesse an der Entbürokratisierung. Bestehende Prozesse machen unser System ineffizient und enthalten keinen Mehrwert an Versorgungsqualität. Die neue gesetzliche Regelung liefert eine gute Grundlage, um Prozesse zu verschlanken. “ So appelliert das Netzwerk rehaKIND gemeinsam mit Betroffenen, Ärzten und Juristen an die Verantwortlichen.
Zur Klärung des Missstandes geht rehaKIND auf die entsprechenden Kassen und Vertreter in der Politik zu. Um zügig eine Lösung zu finden ist ein RoundTable nach der Sommerpause geplant. Hierzu lädt rehaKIND gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung Mitte/Ende September Vertreter einiger Krankenkassen, der Politik, der BAGSPZ (Bundesarbeitsgemeinschaft der SPZ), des Bundesamtes für soziale Sicherung, des BVA und den Behindertenbeauftragen der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung ein.

Foto: Gerhard Bartz
DORTMUND (kobinet) Die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation (rehaKIND) hat eine erste Bilanz zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB nach §33 Absatz 5c SGB V gezogen. Immerhin könnten auf dem Weg dieser gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweise rund zwölf Millionen Euro eingespart werden. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben dieser seit März 2025 geltende Regelung bei vorliegenden Verordnungen oder Empfehlungen durch Fachärztinnen und Fachärzten aus den SPZ (Sozialpädiatrische Zentren) /MZEB (Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung), setzen einige große und regionale Krankenkassen nach Einschätzung von rehaKIND diese Regelung nicht um.
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) hatte in der Referentenvorlage Angang Januar 2025 vor Verabschiedung des Gesetzes ein Einsparpotential bei Kassen und beteiligten Ärzten Einsparpotential von zirka zwölf Millionen Euro auf der bürokratischen Ebene prognostiziert. Dennoch verläuft die Umsetzung schleppend, der Medizinische Dienst wird weiterhin zur Prüfung herangezogen und belastet dadurch Familien und professionell Beteiligte.
Dies betrifft nach Informationen von rehaKIND hauptsächlich einzelne große Kassen und die regionalen Betriebskrankenkassen (BKKen). Das zeigt eine stetig wachsenden „Fallsammlung“, die rehaKIND aktuell dokumentiert.
„Wir brauchen dringend ein Ende der Misstrauenskultur und ein ernsthaftes Interesse an der Entbürokratisierung. Bestehende Prozesse machen unser System ineffizient und enthalten keinen Mehrwert an Versorgungsqualität. Die neue gesetzliche Regelung liefert eine gute Grundlage, um Prozesse zu verschlanken. “ So appelliert das Netzwerk rehaKIND gemeinsam mit Betroffenen, Ärzten und Juristen an die Verantwortlichen.
Zur Klärung des Missstandes geht rehaKIND auf die entsprechenden Kassen und Vertreter in der Politik zu. Um zügig eine Lösung zu finden ist ein RoundTable nach der Sommerpause geplant. Hierzu lädt rehaKIND gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung Mitte/Ende September Vertreter einiger Krankenkassen, der Politik, der BAGSPZ (Bundesarbeitsgemeinschaft der SPZ), des Bundesamtes für soziale Sicherung, des BVA und den Behindertenbeauftragen der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung ein.




