Marburg (kobinet)
Am 28. Juni 2025 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz heißt: Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG.
Das Gesetz ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz sorgt dafür:
Menschen mit Behinderungen können besser mitmachen.
Menschen mit Behinderungen bekommen leichter Informationen.
Die Deutsche Blinden-Studien-Anstalt freut sich über das Gesetz.
Die Abkürzung ist: blista.
Die blista arbeitet mit anderen Organisationen zusammen.
Diese Organisationen sind:
- Medien-Gemeinschaft für blinde seh- und lese-behinderte Menschen
- Deutsches Zentrum für barriere-freies Lesen
- Börsen-Verein des Deutschen Buch-Handels
Alle Organisationen haben zusammen gearbeitet.
Das Ziel war:
Blinde und seh-behinderte Menschen sollen E-Books ohne Barrieren lesen können.
Die blista hat mit dem Börsen-Verein zusammen gearbeitet.
Dabei sind Leit-Fäden entstanden.
Die Leit-Fäden erklären:
So macht man digitale Bücher barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Die Leit-Fäden helfen verschiedenen Menschen:
- Verlage
- Dienst-Leister
- Produzenten
Patrick Temmesfeld ist der Vorstands-Vorsitzende der blista.
Er sagt:
Der 28. Juni 2025 ist ein wichtiger Tag.
Ab jetzt ist Barriere-Freiheit Wirklichkeit.
Viele Menschen haben dafür gearbeitet.
Durch das neue Gesetz wird vieles besser.
Blinde und seh-behinderte Menschen können bald E-Books kaufen.
Diese E-Books haben gute Eigenschaften:
- Die Bilder werden gut beschrieben
- Man kann gut durch das Buch navigieren
- Die E-Books funktionieren mit Hilfs-Mitteln
Diese Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:
- Screen-Reader
- Braille-Zeilen
- Vergrößerungs-Software
Die blista sagt:
Vor 5 Jahren war das noch nicht möglich.
Jetzt arbeiten viele Verlage an barriere-freien Büchern.
Das ist gut für:
- Inklusion
- Lese-Kultur
- Digitale Teilhabe
Sie haben Fragen zur digitalen Barriere-Freiheit?
Dann können Sie sich an Experten wenden.
Die Experten arbeiten im Zentrum für Barriere-Freiheit.
Kontakt:
Deutsche Blinden-Studien-Anstalt e. V.
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6421 6060
Internet: www.blista.de
Mehr Informationen zum Thema digitale Barriere-Freiheit:

Foto: ht
Marburg (kobinet) Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe und gleichberechtigtem Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen. Die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) begrüßt diesen Meilenstein ausdrücklich. In enger Kooperation mit der Mediengemeinschaft für blinde seh- und lesebehinderte Menschen (Medibus), dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB Lesen) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich die blista in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass blinde und sehbehinderte Menschen Zugang zu barrierefreien E-Books erhalten.
Besonders erfreulich ist für die blista dabei die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Blinden-Bibliothek an der blista und dem Börsenverein, aus der praxisnahe Leitfäden zur Barrierefreiheit im digitalen Publizieren hervorgegangen sind. Diese Leitfäden werden kontinuierlich weiterentwickelt und bieten Orientierung für Verlage, Dienstleister und Produzenten. Der 28. Juni 2025 markiere einen Wandel. Barrierefreiheit sei kein Zukunftsthema mehr – sie werde zur Realität. Das sei nicht zuletzt dem gemeinsamen Engagement vieler Akteurinnen und Akteure zu verdanken, betonte Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista.
Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die konstruktive Zusammenarbeit mit der Buchbranche wird der Zugang zu Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen entscheidend verbessert. Bald werden im freien Handel E-Books erhältlich sein, die durch hochwertige Bildbeschreibungen, strukturierte Navigation und Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungssoftware überzeugen. Was noch vor fünf Jahren undenkbar schien, wird nun greifbar: Zahlreiche kleine und große Verlage arbeiten aktiv an der Umsetzung barrierefreier Werke – ein echter Fortschritt für Inklusion, Lesekultur und digitale Teilhabe, heißt es von der blista.
Bei Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kann man sich an Expert*innen aus dem Zentrum für Barrierefreiheit wenden:
Kontakt
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6421 6060
Web: www.blista.de
Mehr zum Thema digitale Barrierefreiheit unter:
https://katalog.blista.de/digitale-barrierefreiheit/

Foto: ht
Marburg (kobinet) Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe und gleichberechtigtem Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen. Die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) begrüßt diesen Meilenstein ausdrücklich. In enger Kooperation mit der Mediengemeinschaft für blinde seh- und lesebehinderte Menschen (Medibus), dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB Lesen) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich die blista in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass blinde und sehbehinderte Menschen Zugang zu barrierefreien E-Books erhalten.
Besonders erfreulich ist für die blista dabei die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Blinden-Bibliothek an der blista und dem Börsenverein, aus der praxisnahe Leitfäden zur Barrierefreiheit im digitalen Publizieren hervorgegangen sind. Diese Leitfäden werden kontinuierlich weiterentwickelt und bieten Orientierung für Verlage, Dienstleister und Produzenten. Der 28. Juni 2025 markiere einen Wandel. Barrierefreiheit sei kein Zukunftsthema mehr – sie werde zur Realität. Das sei nicht zuletzt dem gemeinsamen Engagement vieler Akteurinnen und Akteure zu verdanken, betonte Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista.
Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die konstruktive Zusammenarbeit mit der Buchbranche wird der Zugang zu Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen entscheidend verbessert. Bald werden im freien Handel E-Books erhältlich sein, die durch hochwertige Bildbeschreibungen, strukturierte Navigation und Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungssoftware überzeugen. Was noch vor fünf Jahren undenkbar schien, wird nun greifbar: Zahlreiche kleine und große Verlage arbeiten aktiv an der Umsetzung barrierefreier Werke – ein echter Fortschritt für Inklusion, Lesekultur und digitale Teilhabe, heißt es von der blista.
Bei Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kann man sich an Expert*innen aus dem Zentrum für Barrierefreiheit wenden:
Kontakt
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6421 6060
Web: www.blista.de
Mehr zum Thema digitale Barrierefreiheit unter:
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