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Bonn (kobinet) „Des einen Leid ist des anderen Freud.“ Dieses Sprichwort trifft derzeit die Situation im Bereich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) recht gut. Mittlerweile sind die Anträge für die ca. 500 ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) beschieden, die ab dem 1. Januar 2023 geförderte Beratungsstellen betreiben können. Dabei wird es auch eine Reihe von neuen Beratungsstellen geben, die nun hoffentlich auf der Suche nach behinderten Beschäftigten für die Beratung im Sinne des Peer Counseling sind. Eine Information des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker (AG-S SBA) kann daher für die Träger der zukünftigen EUTBs sehr interessant sein. Ergänzend zu den örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcentern unterstützt der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker (AG-S SBA) nämlich bundesweit schwerbehinderte Akademiker*innen bei der Stellensuche und Arbeitgeber*innen bei der Suche nach entsprechenden Beschäftigten.







































